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Diskurs

Dienstag, 04.12.2018

Rund 70 Millionen Euro werden im Dezember ausgeschüttet

Rund 70 Millionen Euro wird die VG Wort noch Mitte Dezember an Autorinnen und Autoren ausschütten. Außerdem wird die Verwertungsgesellschaft Rückstellungen in Höhe von insgesamt etwa 179 Millionen Euro weitestgehend auflösen und Mitte 2019 ausschütten. Das haben Vorstand und ...

Rund 70 Millionen Euro wird die VG Wort noch Mitte Dezember an Autorinnen und Autoren ausschütten. Außerdem wird die Verwertungsgesellschaft Rückstellungen in Höhe von insgesamt etwa 179 Millionen Euro weitestgehend auflösen und Mitte 2019 ausschütten.
Das haben Vorstand und Verwaltungsrat in der vergangenen Woche beschlossen, heißt es in einer Mitteilung der VG Wort. Bei der aktuellen Tantiemen geht es um eine Nachausschüttung von außerordentlichen Einnahmen für Tablets und Mobiltelefone an Autoren audiovisueller Werke, die bereits in den Jahren 2009 bis 2016 Ausschüttungen in den Bereichen „Hörfunk“, „Fernsehen“ und „Tonträger“ erhalten haben. Zu den damaligen Zahlungen gibt es nunmehr einen Aufschlag.
Ebenfalls Mitte Dezember 2018 können die im Sommer vorübergehend zurückgestellten Tantiemen für wissenschaftliche Herausgeber aus den Jahren 2017 und 2018 ausbezahlt werden. Ausgenommen sind aber Vergütungen für die Herausgabe von Festschriften, juristischen Kommentaren sowie Gesetzes- und Vorschriftensammlungen, die in den kommenden Monaten noch einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden.
Nach der im Juni vom Bundesverfassungsgericht bekanntgegebenen Abweisung der Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil zum „Verlegeranteil“ (siehe News vom 5. Juni 2018) können jetzt die im Zusammenhang mit dem Verfahren gebildeten Rückstellungspositionen in Höhe von insgesamt etwa 179 Millionen Euro „weitestgehend“ aufgelöst werden. Sie sollen gemeinsam mit der Hauptausschüttung 2019 im Wege einer sogenannten „periodengenauen Zuschlagsverrechnung“ verteilt werden. Die „erforderlichen – und aufwändigen – Softwarearbeiten zur Vorbereitung der Ausschüttung“ beginnen jetzt, teilt die VG Wort mit.
Abhängig davon, aus welchen Einnahmen die Rückstellungen gebildet wurden, werden dabei Nachzahlungen zu den bereits in der Vergangenheit erfolgten Ausschüttungen geleistet: Bei Autoren von „stehendem Text“ betrifft dies die Ausschüttungsjahre 2009 bis 2017, bei Autoren von audio- und audiovisuellen Werken die Ausschüttungsjahre 2013 bis 2016. Auch Verlage können an den Nachzahlungen beteiligt werden, sofern ihre Autoren einer Beteiligung bis zum 31. Januar 2019 gegenüber der VG Wort zustimmen. Die Abgabe von Zustimmungen kann werkbezogen über das Portal T.O.M. erklärt werden.

Pressekontakt: info@urheber.info