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Diskurs

Montag, 03.12.2018

Wer hat Angst vor Uploadfiltern? Ein Kommentar

Ein Gespenst geht um in den deutschen Schulklassen: Es hat den Namen „Uploadfilter“ und soll, in seiner extremsten Form, darauf abzielen, „das Internet“ zu zensieren, wenn nicht gar abzuschaffen. Dieses Gespenst spielt die Rolle des „Chlorhühnchens“ in der Debatte um den Hand...

Ein Gespenst geht um in den deutschen Schulklassen: Es hat den Namen „Uploadfilter“ und soll, in seiner extremsten Form, darauf abzielen, „das Internet“ zu zensieren, wenn nicht gar abzuschaffen.
Dieses Gespenst spielt die Rolle des „Chlorhühnchens“ in der Debatte um den Handelsvertrag TTIP, der freilich aus ganz anderen und wichtigeren Gründen scheiterte. Die Öffentlichkeit, im Falle der Filter vor allem harmlose Nutzer der großen Plattformen und ganze Schulklassen, sollen mobilisiert werden, sich an Politiker zu wenden und diese zu veranlassen, die feindliche Gesetzgebung, natürlich aus Europa, sofort einzustellen. Der betuliche Bonner General-Anzeiger widmete den Attacken auf den zuständigen Berichterstatter des EU-Parlaments, den Bonner Abgeordneten Axel Voss, eine ganze Seite. Über den wahren Hintergrund der Angriffe: kein Wort.
Worum geht es in dieser Kampagne, die von der YouTube-Chefin Susan Wojcicki mit einem Blogpost vor einigen Wochen gestartet wurde? In deren Folge warnen Hunderte von YouTubern seitdem vor dem Ende des Internets, die Klickzahlen gehen in die Millionen (z.T. pro Post!) und die Kommentare sind sehr emotional. Wojcicki tauchte dann kürzlich auch höchst persönlich anlässlich der Sitzungswoche des EU-Parlaments in Straßburg auf.
Es geht um die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, genauer um den ominösen Artikel 13. Die Richtlinie soll in zahlreichen Artikeln Anpassungen der geltenden Gesetzgebung zum Zugang zu Wissen und Bildung, zum Urhebervertragsrecht und zur Position der Zeitungs- und Buchverleger vornehmen. Sie befindet sich im letzten Stadium der Beschlussfassung, dem „Trilog“ genannten Vermittlungsverfahren zwischen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission.
Artikel 13 zielt auf einen Paradigmenwechsel im Umgang der großen Plattformen wie YouTube und Facebook mit geschützten Werken und Leistungen, die von Marktteilnehmern in kommerzieller Absicht, aber auch von zahlreichen privaten Nutzern, dort zugänglich gemacht werden. Der Hollywoodfilm ist genau so betroffen wie die Hintergrundmusik beim Katzenvideo.
Bisher gilt die Regel, dass die Plattformen von jeglicher Verantwortung für die Verbreitung von Werken und Leistungen, gleich in welcher Absicht, befreit sind. Rechteinhaber, deren Werke dort gegen ihren Willen zugänglich gemacht werden, ist es freigestellt, die Beseitigung in Zusammenarbeit mit den Betreibern im „Notice und Take-down-Verfahren“ zu verlangen. Dies wird auch meist erreicht – freilich meist mit dem Effekt, dass das fragliche Werk kurz danach von einem anderen wieder hochgeladen wird. Sie können sich auch direkt an den Rechtsverletzer wenden. Der Europäische Gerichtshof hat in einer Reihe von Urteilen versucht, das Verhau rechtlicher Regelungen zu lichten, doch eine Regulierung mit Hilfe einer Richtlinie ist absolut notwendig.
Das Haftungsprivileg war ursprünglich durch die E-Commerce-Richtlinie im Jahr 2000 geschaffen worden, um das Wachstum der Plattformen ungehindert von rechtlichen Bremsen zu ermöglichen. Dies ist so gut gelungen, dass jetzt, vor allem durch die im Umfeld der Verbreitung von Werken geschaltete Werbung, Milliardengewinne generiert werden, allerding im Wesentlichen zu Gunsten der Betreiber und nicht der Werkschöpfer, deren Werke die Gewinne überhaupt erst ermöglichen. Ein „Value Gap“ entstand, zu Lasten der Kreativen.
Der Richtlinienentwurf der EU sieht nun vor, das Haftungsprivileg der Plattformen zu beseitigen, um zu erreichen, dass die Gewinne möglichst fair zwischen den Plattformbetreibern einerseits und den Urhebern und Rechteinhabern andererseits geteilt werden. Als Vehikel schreibt der Entwurf vor, dass Plattformen vor Verbreitung von Werken Verträge mit den Rechteinhabern, also z.B. den US-Studios für Hollywoodfilme und den Verwertungsgesellschaften schließen sollen, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Solche Verträge werden heute schon geschlossen; die GEMA und YouTube haben sich z.B. nach langjährigen Prozessen auf eine – allerdings geheim gehaltene – Vergütung für musikalische Werke geeinigt, die allerdings von den meisten für unzureichend gehalten wird. Aber viele andere Rechteinhaber, also aus anderen Bereichen als der Musik wie Film und Kunst, haben solche Verträge bisher nicht erreichen können.
Die Plattformen machen nun geltend, dass es für sie schon wegen der großen Zahl hochgeladener Werke unmöglich sei, mit allen betroffenen Rechteinhabern Verträge zu schließen. Da zukünftig die Verbreitung dieser Werke – im Gegensatz zum heutigen Recht – gegen geschriebenes Recht verstieße, müssten sie die hochgeladenen Werke filtern – eben mit den besagten „Upload-Filtern“. Wo gehobelt wird, so sagen sie, fallen Späne: Manche Werke oder zulässig verbreitete Werkteile oder sogar von Nutzern eingestellte Kreationen würden durch den Rost fallen und von der Plattform, vielleicht zu Unrecht, auch entfernt werden. Vordergründig, und meist vorgebracht ohne die Erwähnung der Möglichkeit, die fraglichen Rechte vertraglich zu erwerben und damit bereits vor dem Upload Rechtssicherheit zu schaffen und damit die Filter zu verhindern, verfängt dies Argument, vor allem wenn es mit dem Begriff der „Zensur“ verbunden wird. Da drohen, so die Befürchtung, Einschränkungen fundamentaler Freiheitsrechte, die im allgemeinen Verständnis der Geltendmachung des Menschenrechts auf Schutz des Geistigen Eigentums der Urheberinnen und Künstlerinnen vorangehen.
Und hier liegt der Hase im Pfeffer: die Motivation der EU-Richtlinie, durch die Verdeutlichung der Verantwortung der Plattformen die Motivation zum einvernehmlichen Vertragsschluss mit den Urheberinnen, Künstlerinnen und Rechteinhabern zu schaffen, lässt die populistische Argumentation unter den Tisch fallen. Würden sich die Plattformbetreiber wie alle anderen Nutzer von Rechten – Sender, Verleger, Filmproduzenten – auf die üblichen, von der bestehenden Rechtsordnung und von der EU-Richtlinie geforderten Vereinbarungen mit den Urheberinnen einlassen, gäbe es keine Probleme. Außer einem: Sie müssten mehr von ihren Gewinnen abgeben als bisher. Faire, angemessene Vergütungen müssten bezahlt werden und damit würde erreicht, dass diejenigen, deren Werke über die Plattformen verbreitet werden, besser bezahlt würden als bisher. Am Ende stünden sie in der Informationsgesellschaft und bei der digitalen Verwertung , wenn alles richtig läuft, jedenfalls nicht schlechter da als im analogen Zeitalter. Ist das unbillig? Wir finden: nein.
Und die Filter? Wie erwähnt, werden schon jetzt Filter eingesetzt, die auf den von den Plattformen selbst entwickelten Identifikationsverfahren wie „Content ID“ oder „Copyright Match“ beruhen. Volker Rieck hat dies ausführlich in seinen in der FAZ veröffentlichten Artikeln dargelegt, z.B.„ANATOMIE EINES POLITIK-HACKS (Teil 1)“.
Wenn es also in Zukunft dazu kommt, dass der Vorrang der Vertragsabschlüsse eingeführt wird, wird erreicht werden, dass nicht nur die schon bisher von den Plattformen mit bestimmten Rechteinhabern geschlossenen Verträge fortbestehen, sondern auch alle anderen Rechteinhaber mit den Plattformen Vereinbarungen über die Nutzung, auch über den Umfang und die geschuldeter Vergütung abschließen werden. Die individuellen Nutzer selbst bleiben außen vor: Für sie regelt die Plattform den Rechtserwerb, sie brauchen weder Abmahnanwälte noch Filter zu fürchten.
Natürlich läuft ein solcher Systemwechsel nicht von Anfang an reibungslos. Auch die Einführung des Gesetzes gegen Hassmails in Deutschland und die Berücksichtigung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung in Deutschland haben eine Einführungsphase gebraucht, die teilweise noch nicht abgeschlossen ist. Am Ende jedoch kann mit dem EU-Projekt eine weitgehend reibungslose Rechtsnutzung im Internet erreicht werden, noch dazu eine, die alle Beteiligten zu einer fairen Zusammenarbeit führt und die Gewinne besser verteilt als dies heute der Fall ist.
Es wäre deshalb besser, wenn in Schulklassen, aber auch in TV-Sendern und Kulturmagazinen nicht an erster Stelle über Filter und Zensur gesprochen würde, sondern über faire Verträge und Vergütungen zugunsten von Autor
innen, Künstlerinnen, Musikerinnen, Schauspieler*innen und Comedians und ungehinderten Zugang zum Internet für Millionen kreativer User.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

181203_ini_urheberrrecht_kommentar_uploadfilter.pdf (pdf, 156.05 KB)

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