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Diskurs

Mittwoch, 07.11.2018

Rat der EU nimmt neue AVMD-Richtlinie an

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste angenommen. Mit der Reform wird die AVMD-Richtlinie aus dem Jahr 2010 novelliert. Das Europäische Parlament hatte der in den Trilog-Verhandlungen erreichten Einigung über die Reform d...

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste angenommen. Mit der Reform wird die AVMD-Richtlinie aus dem Jahr 2010 novelliert.
Das Europäische Parlament hatte der in den Trilog-Verhandlungen erreichten Einigung über die Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste am 2. Oktober 2018 mit großer Mehrheit zugestimmt (siehe News vom 2. Oktober 2018). Der Rat hat die neue Richtlinie am 6. November angenommen. Dies ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens.
Ein Vorschlag für die AVMD-Richtlinie war von der Europäischen Kommission im Mai 2016 im Rahmen eines EU-Maßnahmenpakets für das EU-Urheberrecht („Copyright Package“) vorgelegt worden (siehe News vom 25. Mai 2016). Um Urheberrecht geht es allerdings in der AVMD-Richtlinie nicht, sondern um Auflagen für Kinder- und Jugendschutz, mehr Flexibilität im Werbebereich für Fernsehsender und bei Produktplatzierung sowie Sponsoring. Dabei soll der Geltungsbereich der Richtlinie auf Streaming-Dienste und Video-on-Demand-Angebote (VoD) wie YouTube und Netflix ausdehnt werden, deren Hauptzweck Bewegtbilder sind. Sie sollen beispielsweise verpflichtet werden, „kommerzielle Kommunikation”, also Werbung, klarer zu kennzeichnen. Video-on-Demand-Dienste sollen einen Mindestanteil von 30 Prozent europäischer Filme vorhalten und können von den Mitgliedsstaaten an der Finanzierung der Filmfördersysteme beteiligt werden.
Am 26. April 2018 war eine politische Einigung über die Reform im Trilog erreicht worden (siehe News vom 27. April 2018). Die verbliebenen technischen Details wie die Einigung auf Erwägungsgründe und die Frage, wie viel Zeit den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie bleibt, sollten noch im letzten Trilog am 6. Juni geklärt werden. Zwischenzeitlich war eine Klage des Streamingdienstes Netflix gegen die Einbeziehung des Videodienstes bei den Abgaben an die deutsche Filmförderung vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert (siehe News vom 16. Mai 2018).
Die neue Richtlinie (Download auf Englisch) tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 21 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen, teilt der EU-Ministerrat in einer Pressemitteilung mit.

Pressekontakt: info@urheber.info