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Diskurs

Donnerstag, 18.10.2018

Marrakesch-Beschluss des Bundestags nun am 18. Oktober

Am 18. Oktober soll der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie in zweiter und dritter Lesung beschließen. Auf der Tagesordnung ist dieser Punkt für 22.50 Uhr vorgesehen. Ursprünglich war die Abstimmung punktgenau für den 11. Oktober vorgesehen, doch nach...

Am 18. Oktober soll der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie in zweiter und dritter Lesung beschließen. Auf der Tagesordnung ist dieser Punkt für 22.50 Uhr vorgesehen.
Ursprünglich war die Abstimmung punktgenau für den 11. Oktober vorgesehen, doch nach einer Expertenanhörung wurde der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt (siehe News vom 11. Oktober 2018). Denn bis zu diesem Datum muss die EU-Richtlinie 2017/1564 von den Mitgliedsstaaten eigentlich bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 16. Februar 2018). Das klappt in Deutschland nun nicht. Die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drs. 19/5114) sieht vor, dass das Gesetz zur Umsetzung eines verbesserten Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3071) war am 8. Oktober 2018 Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages. Massive Kritik gab es dort an den im Entwurf vorgesehenen Vergütungs- und Verwaltungsregelungen, die die finanziellen und personellen Möglichkeiten von Blindenbibliotheken sprengen würden. Mit dem Entwurf werde die Marrakesch-Richtlinie „nur unzureichend“ umgesetzt, sagte der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel. Im Ergebnis gebe es keine deutliche Verbesserung der bisherigen Situation, sondern eine stärkere finanzielle und administrative Belastung der Blindenbibliotheken. Schon im Vorfeld hatte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband den Gesetzesentwurf bereits im als „blindenfeindlich und inakzeptabel“ bezeichnet (siehe News vom 3. Oktober 2018).
Nach der öffentlichen Anhörung hat sich der Rechtsausschuss am 17. Oktober erneut mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, berichtet der Informationsdienst „Heute im Bundestag“ (hib). Am Gesetzentwurf selbst sind außer dem Datum des Inkrafttretens nur geringfügige Änderungen vorgesehen, nämlich bei der Begriffsdefinition des begünstigten Personenkreises und der Aufsicht über befugte Stellen wie Blindenbibliotheken. Kern ist ein angenommener Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, mit dem die bessere finanzielle Ausstattung der befugten Stellen sichergestellt werden soll. Er enthält auch Ausführungen zur Vergütung der Urheber. „Bei der Nutzung durch befugte Stellen kommen wegen ihrer wichtigen sozialen und menschenrechtlichen Aufgaben nur sehr maßvolle Vergütungen in Betracht“, heißt es dort wörtlich. In der Diskussion bewerteten Abgeordnete der Oppositionsparteien den Entwurf als nicht weitgehend genug.

Pressekontakt: info@urheber.info