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Diskurs

Montag, 08.10.2018

Vergütungsregeln für Filmeditoren abgeschlossen

Der Bundesverband Filmschnitt Editor (BFS) und die ProSiebenSat.1 TV Deutschland haben ihre Verhandlungen über Gemeinsame Vergütungsregeln erfolgreich abgeschlossen. Die GVR gemäß § 36 Urheberrechtsgesetz gilt für alle Sender der Sendergruppe. Nach den Vereinbarungen mit dem ...

Der Bundesverband Filmschnitt Editor (BFS) und die ProSiebenSat.1 TV Deutschland haben ihre Verhandlungen über Gemeinsame Vergütungsregeln erfolgreich abgeschlossen. Die GVR gemäß § 36 Urheberrechtsgesetz gilt für alle Sender der Sendergruppe.
Nach den Vereinbarungen mit dem VDD, dem BFFS, BVR und BVK hat damit der Berufsverband der in Deutschland tätigen Filmeditoren und die Sendergruppe eine weitere kollektivvertragliche Regelung nach dem Urhebervertragsrecht erzielt. Damit bekenne sich ProSiebenSat.1 TV Deutschland erneut nachhaltig zu ihrer Branchenverantwortung, erklärte die Sendergruppe.
Mit der neuen Vereinbarung erhalten nun auch Filmeditoren von einem privaten Sender ab einer bestimmten Zuschauerreichweite eine Erfolgsbeteiligung – dazu zählen u.a. auch Internetklicks und DVDs/BluRays. Eine Beteiligung an Vertriebserlösen wurde ebenfalls vereinbart. Die Regelungen entfalten ausdrücklich auch Wirkung für die Vergangenheit. Die Vergütungsregeln gelten für alle in Deutschland tätigen Filmeditorinnen und Filmeditoren.
„Die Entscheidungsträger in der Medienbranche entwickeln ein neues Bewusstsein für den großen individuellen und unabhängigen Einfluss der FilmeditorInnen auf ihre Produktionen. Deshalb freut es uns sehr, nach diesen äußerst konstruktiven und fairen Verhandlungen Anerkennung und Wertschätzung auch auf Seiten der Sender zu erfahren“, erklärte BFS-Geschäftsführerin Silke Spahr. „Für den BFS ist diese Vergütungsvereinbarung ein weiterer großer Schritt.“

Pressekontakt: info@urheber.info