Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 03.10.2018

Marrakesch-Vertrag: Freude in Genf, aber Zoff in Berlin

Im Rahmen der WIPO-Generalversammlung ist die Europäische Union dem Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken offiziell beigetreten. Die Umsetzung für Deutschland will der ...

Im Rahmen der WIPO-Generalversammlung ist die Europäische Union dem Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken offiziell beigetreten. Die Umsetzung für Deutschland will der Bundestag am 11. Oktober beschließen.
Freude in Genf als Österreichs Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger als Vertreterin der 28 Mitgliedstaaten der EU die EU-Ratifikationsurkunde für den Vertrag von Marrakesch überreichte .„Die Ratifizierung durch die EU stellt einen bedeutenden Fortschritt für sehbehinderte Menschen dar, die in der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Vertrags von Marrakesch leben“ sagte WIPO-Generaldirektor Francis Gurry. Denn mit der Ratifizierung der EU wird der Vertrag 70 Länder auf der ganzen Welt abdecken.
Zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrags hat die EU eine Verordnung und eine Richtlinie beschlossen. Die EU-Verordnung 2017/1563 vom 13. September 2017 ist ab 18. Oktober 2018 anwendbar. Die EU-Richtlinie 2017/1564 muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 16. Februar 2018).
Punktgenau am 11. Oktober will der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie in zweiter und dritter Lesung beschließen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3071) war am 5. Juli 2018 ohne Debatte in erster Lesung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen worden (siehe News vom 6. Juli 2018). Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf, mit dem die Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung verbessert werden soll, am 6. Juni beschlossen (siehe News vom 7. Juni 2018).
Am 8. Oktober wird es noch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat bereits im Vorwege in einem Offenen Brief Protest angemeldet und den Gesetzentwurf als „blindenfeindlich und inakzeptabel“ gegeißelt. Den DBSV stört besonders die „vorgesehene Vergütungspflicht für die Aufbereitung und Zugänglichmachung barrierefreier Literatur“. Allerdings ist die Urhebervergütung bereits seit Jahren in Deutschland in der Schrankenregelung festgeschrieben und wegen ihrer geringen Höhe nie ein Hindernis für die Übertragung von Schriftwerken in barrierefreie Formate (z. B. Brailleschrift, navigierbare Audiobücher oder Werke in Großdruck) gewesen.
Der DBSV kritisiert außerdem die Genehmigungspflicht für die Tätigkeit befugter Stellen, also jener Institutionen die Werke in barrierefreie Formate umwandeln dürfen. Diese Befugnis ist in einer Verordnung geregelt, für das Bundesjustizministerium kürzlich einen Entwurf vorgelegt hat.

Pressekontakt: info@urheber.info