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Diskurs

Mittwoch, 06.06.2018

GEMA und katholische Kirche einigen sich auf Pauschalregelung

Katholische Gemeinden und Einrichtungen müssen ihre Veranstaltungen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA anmelden. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die Verwertungsgesellschaft haben sich auf eine Pauschalregelung verständigt, mit der die Nutzung von urheber...

Katholische Gemeinden und Einrichtungen müssen ihre Veranstaltungen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA anmelden. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die Verwertungsgesellschaft haben sich auf eine Pauschalregelung verständigt, mit der die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Musik abgegolten ist.
Der neue Pauschalvertrag für Konzert- und Gemeindeveranstaltungen gilt bei Konzerten und Aufführungen von Pfarreien, Gemeinden oder anderen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Inhaltlich tritt damit die frühere Pauschalregelung wieder in Kraft, jedoch zu angepassten Konditionen, heißt es in einer GEMA-Pressemitteilung, rückwirkend zum 1. Januar 2018. Der vorherige Pauschalvertrag mit dem VDD war von der GEMA zum Jahresende 2017 gekündigt worden, weil sich die Vertragspartner nicht auf eine Anpassung der Jahrespauschale einigen konnten. Seither mussten die katholischen Gemeinden die GEMA-Lizenzvergütung aus eigener Kasse bezahlen. Gottesdienste und gottesdienstähnliche Veranstaltungen waren davon ausgenommen.
Durch die Auseinandersetzung war es „in manchen Gemeinden zu Irritationen und zusätzlichen Belastungen gekommen“, erklärte GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller. Die Einigung „erleichtert und stärkt das kulturelle Leben in den Kirchengemeinden und stellt gleichzeitig sicher, dass Komponisten und Textdichter eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Denn entgegen manchem Vorurteil kommen bei kirchlichen Veranstaltungen auch viele zeitgenössische Werke zur Aufführung, für die selbstverständlich die Urheberrechte gelten.“
Durch die Nutzungspauschale sind nunmehr wieder fast alle Veranstaltungen der Kirchengemeinden seit dem 1. Januar 2018 abgedeckt. Bereits gestellte Rechnungen werden von der GEMA storniert und gegebenenfalls zurückerstattet.

Pressekontakt: info@urheber.info