Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 30.05.2018

Leistungsschutzrecht: EU-Einführung, aber keine Evaluierung

Während in der EU eine Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt wird, gibt es nach wie vor keine Evaluierung des umstrittenen Gesetzes von 2013 in Deutschland. Sie ist derzeit auch nicht geplant. Am 25. Mai 2018 hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgli...

Während in der EU eine Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt wird, gibt es nach wie vor keine Evaluierung des umstrittenen Gesetzes von 2013 in Deutschland. Sie ist derzeit auch nicht geplant.
Am 25. Mai 2018 hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (COREPER) seinen gemeinsamen Standpunkt für die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen (siehe News vom 26. Mai 2018) – übrigens gegen die Stimme Deutschlands, wie mehrere Onlinemedien mittlerweile berichten. Mit im Paket ist die Einführung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts auf EU-Ebene.
Einen Monat zuvor hatte sich auch der Rechtsausschuss des Bundestages mit der Richtlinie befasst. Anlass für die Grünen-Abgeordneten Tabea Rößner erneut nach der Evaluierung des umstrittenen Gesetzes von 2013 in Deutschland zu fragen (siehe News vom 17. Dezember 2015). Diese hätte nach dem Gesetz bereits in der letzten Legislaturperiode erfolgen sollen, unterblieb allerdings (siehe News vom 6. Oktober 2017).
Nun bekam die Bundestagsabgeordnete Antwort von Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesjustizministerium. „Eine abschließende Bewertung ist nach wie vor nicht möglich“, schreibt Lange in seinem Brief. „Die am 1 August 2013 in Kraft getretene Regelung ist auch heute noch umstritten.“ Insbesondere verweist der SPD-Abgeordnete dabei auf die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Verwertungsgesellschaft Media und Google und die ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, den das Landgericht Berlin angerufen hat (siehe News vom 9. Mai 2017).
Die Antwort mache deutlich, dass die Bundesregierung trotz anderslautenden Bekundungen die Evaluierung des Leistungsschutzrechts nicht mal angegangen ist und hat dies auch gar nicht vorhabe, schrieb Rößner in eine Stellungnahme an netzpolitik.org. „Und das, obwohl sie über Jahre und auf etliche unserer Anfragen hin immer wieder das Gegenteil behauptet hat.“
Das umstrittene Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde 2013 kurz vor dem Ende der schwarz-gelben Legislaturperiode verabschiedet. Die Opposition votierte geschlossen dagegen, auch die SPD (siehe News vom 1. März 2013). Daher hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag Ende 2013 vereinbart, „das Leistungsschutzrecht (wird) hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert.“ (siehe News vom 27. November 2013). Geld vom Suchmaschinenbetreiber Google an die Zeitungsverlagen ist bisher nicht geflossen. Im Oktober 2014 haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage bei der Durchsetzung des Presse-Leistungsschutzrechts vorerst vor Google kapituliert (siehe News vom 23. Oktober 2014), wenig später auch das Medienhaus Springer (siehe News vom 5. November 2014).

Pressekontakt: info@urheber.info