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Diskurs

Dienstag, 22.05.2018

Musik: Verlängerung der Schutzdauer in den USA und der EU

Während in den USA eine weitere Verlängerung der Schutzdauer von Musikaufnahmen auf fast 150 Jahre in der Gesetzgebung ist, profitieren in der EU die Musikkünstler von der Verlängerung der Leistungsschutzfrist für Tonträgeraufnahmen von 50 auf 70 Jahre bisher kaum. Das US-Rep...

Während in den USA eine weitere Verlängerung der Schutzdauer von Musikaufnahmen auf fast 150 Jahre in der Gesetzgebung ist, profitieren in der EU die Musikkünstler von der Verlängerung der Leistungsschutzfrist für Tonträgeraufnahmen von 50 auf 70 Jahre bisher kaum.
Das US-Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem zwischen 1923 und 1972 erfolgte Musikaufnahmen bis 2067 urheberrechtlich geschützt werden sollen, berichtet heise online. Mit dem „Compensating Legacy Artists for their Songs, Service, and Important Contributions to Society Act “ (Download als pdf) sollen die digitale Übertragungen von Musik- und Tonaufnahmen, die zwischen 1923 und 1972 entstanden sind, bis 2067 unter Copyrightschutz gestellt werden, also maximal 144 Jahre. Derzeit beträgt die Schutzfrist in den USA 95 Jahre.
In der EU wurde die Leistungsschutzfrist für Tonträgeraufnahmen von 50 auf 70 Jahre 2011 durch eine (siehe Richtlinie von 50 auf 70 Jahre verlängert. Gleichzeitig sollten 20 Prozent der damit erzielten zusätzlichen Einnahmen über Verwertungsgesellschaften an die Künstler gehen. Eine entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes wurde 2013 vom Bundestag beschlossen (siehe News vom 26. April 2013).
Doch „viele Mitgliedstaaten haben die Bestimmungen der Richtlinie nicht umgesetzt“, stellt eine neue Studie über die Implementierung der Richtlinie fest, die vom European Parliament’s Policy Department for Citizens’ Rights and Constitutional Affairs auf Anforderung des Rechtsausschusses (JURI) erstellt wurde. Nur „sehr wenige“ Künstler würden profitieren, nur geringe Mengen an Zusatzvergütungen wurden „gesammelt und verteilt“. Es sei allerdings „absehbar, dass die Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf Performer und Produzenten zwar in den ersten Jahren marginal sind, aber stetig zunehmen werden, aber es gibt wiederum keine Beweise, die diese Prognose stützen könnten.“

Pressekontakt: info@urheber.info