Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Dienstag, 15.05.2018

Netflix-Klage gegen Filmförderungsabgabe vor EuG gescheitert

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage des Streamingdienstes Netflix gegen die Einbeziehung des Videodienstes bei den Abgaben an die deutsche Filmförderung abgewiesen. Der Plattform bleibt allerdings der nationale Rechtsweg offen. Mit seiner Klage wollte das U...

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage des Streamingdienstes Netflix gegen die Einbeziehung des Videodienstes bei den Abgaben an die deutsche Filmförderung abgewiesen. Der Plattform bleibt allerdings der nationale Rechtsweg offen.
Mit seiner Klage wollte das US-Unternehmen erreichen, von Zahlungen an die deutsche Filmförderung (FFA) ausgenommen zu werden, da der Unternehmenshauptsitz sich nicht in Deutschland befindet. Die seit 2014 bestehende deutsche Regelung verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU.
Weil diese Abgabepflicht 2016 von der EU-Kommission genehmigt wurde, verklagte Netflix die Kommission direkt in Luxemburg. Doch nach dem Urteil des EuG vom 16. Mai 2018 (RS.: T-818/16) ist diese Klage unzulässig. Denn Netflix sei durch den Beschluss der Kommission nicht unmittelbar betroffen, sondern durch die Änderung des deutschen Filmförderungsgesetzes (FFG). Sprich: Der Videodienst muss zunächst in Deutschland Klagen. Auch habe die Plattform nicht ihre individuelle Betroffenheit dargelegt. Netflix habe nicht dargestellt, dass seine Marktstellung durch die Änderung wesentlich beeinträchtigt worden sei.
Die Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) enthält nun eine Regelung, nach der Streaming-Dienste und Video-on-Demand-Angebote (VoD) von den Mitgliedsstaaten an der Finanzierung der Filmfördersysteme beteiligt werden können (siehe News vom 27. April 2018).

Pressekontakt: info@urheber.info