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Diskurs

Montag, 02.04.2018

Kabelnetzeinspeisung: Einigung von ARD und ZDF mit Netzbetreibern

Der jahrelange Rechtsstreit um die Zahlung von Einspeiseentgelte für die Kabelverbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender scheint beigelegt zu sein. Die ARD hat sich sowohl mit Vodafone als auch Unitymedia auf eine „langfristige Zusammenarbeit“ geeinigt, das ZDF bisher nur m...

Der jahrelange Rechtsstreit um die Zahlung von Einspeiseentgelte für die Kabelverbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender scheint beigelegt zu sein. Die ARD hat sich sowohl mit Vodafone als auch Unitymedia auf eine „langfristige Zusammenarbeit“ geeinigt, das ZDF bisher nur mit Vodafone.
Zu der Einigung gehören neben der Kabelverbreitung der regulären, linearen Sender die Einspeisung weiterer HD-Sender und der Mediatheken-Inhalte der öffentlich-rechtlichen Anbieter sowie von Apps. Zu finanziellen Details äußerten sich weder ARD und ZDF, noch Vodafone (früher Kabel Deutschland) und Unitymedia. Dass im Rahmen der Gesamtpakete aber auch Einspeiseentgelte gezahlt werden, wurde von Vodafone und Unitymedia gegenüber InfoDigital bestätigt.
Bis 2012 hatten die Rundfunkanstalten den Netzbetreiber jährlich über 20 Millionen Euro gezahlt. Grundlage war ein 2008 zwischen den Beteiligten geschlossener Einspeisevertrag. Im Frühjahr 2011 entschlossen sich die ARD und ZDF jedoch gemeinsam dazu, den Einspeisevertrag zu kündigen und künftig keine Zahlungen mehr zu leisten. Gerichtsverfahren um die Frage, ob ARD und ZDF als verpflichtend einzuspeisende Sender den Kabelnetzbetreibern eine Vergütung zahlen müssen, liefen aber bereits seit 1992. Im Juli 2017 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf dann, dass die Sender zur Zahlung von Einspeiseentgelten verpflichtet seien (siehe News vom 20. Juli 2017). Dies wird wohl zur jetzt erreichten Einigung geführt haben, die auch zwischen ZDF und Unitymedia erwartet wird.

Pressekontakt: info@urheber.info