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Diskurs

Dienstag, 20.03.2018

EU-Verordnung: Abos von Online-Diensten auch auf Reisen nutzen

In wenigen Tagen können Reisende im EU-Ausland weiter auf ihre Abonnements für Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele bei Online-Diensten wie Netflix oder Spotify zugreifen. Die neuen Regelungen der Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalte...

In wenigen Tagen können Reisende im EU-Ausland weiter auf ihre Abonnements für Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele bei Online-Diensten wie Netflix oder Spotify zugreifen. Die neuen Regelungen der Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt gelten ab dem 1. April 2018.
Ursprünglich sollte die Verordnung der EU 2017/1128 vom 14. Juni 2017 schon am 20. März 2018 in Kraft treten. Doch die EU berichtigte das Datum und setzt die Regelung nun zum 1. April 2018 um. Die „Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt“ gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Sie bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Online-Inhaltedienste, die sie in ihrem Heimatland abonniert oder gekauft haben, auch dann zu nutzen, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten. Die neuen Regeln gelten allerdings nur für „vorübergehende” Auslandsaufenthalte – etwa einen Urlaub oder ein Auslandssemester. Die Anbieter müssen deshalb prüfen, wo Kunden ihren Wohnsitz haben. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Online-Dienste. Öffentlich-rechtliche Rundfunksender können selbst entscheiden, ob sie diese Regeln auch auf ihre Programme anwenden.
Die neue Verordnung ist die erste neue Gesetzesregelung im Rahmen der Reform des EU-Urheberrechts, die bereits in Kraft getreten ist. Den Verordnungsvorschlag hatte die EU-Kommission im Dezember 2015 vorgelegt (siehe News vom 9. Dezember 2015). Am 18. Mai 2017 hatte das Europäischen Parlament die Verordnung beschlossen (siehe News vom 18. Mai 2017), am 8. Juni 2017 dann der Rat der EU (siehe News vom 8. Juni 2017), nachdem beide EU-Institutionen im Februar 2017 einen Kompromiss über die Verordnung erzielt hatten (siehe News vom 8. Februar 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info