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Diskurs

Montag, 05.02.2018

Geoblocking-Verordnung vom EU-Parlament beschlossen

Das Europäische Parlament hat den Verordnungsentwurf über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking beschlossen, mit der noch in diesem Jahr eine Gleichbehandlung von Online-Käufern aus dem EU-Ausland erreicht werden soll. Nach dem mit 557 Stimmen bei 89 Gegenstimmen un...

Das Europäische Parlament hat den Verordnungsentwurf über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking beschlossen, mit der noch in diesem Jahr eine Gleichbehandlung von Online-Käufern aus dem EU-Ausland erreicht werden soll.
Nach dem mit 557 Stimmen bei 89 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen am 5. Februar 2018 in Straßburg angenommenen Verordnungsentwurf sollen Händler und Dienstleister künftig Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren oder sie automatisch zu einer anderen, möglicherweise teureren Webseite in ihrem Herkunftsland umleiten dürfen.
Digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik, Online-Spiele oder audiovisuelle Dienste fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln. „Die Verhandlungsführer des Parlaments haben jedoch eine Überprüfungsklausel in das Gesetz aufgenommen, die die EU-Kommission verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu prüfen, ob das Verbot von Geoblocking auf solche Inhalte ausgeweitet werden sollte“, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Das Parlament hat mit seinem Beschluss einen Kompromiss bestätigt, der im November mit dem Rat der EU und der EU-Kommission erzielt worden war (siehe News vom 21. November 2017). Zahlreiche Mitgliedsstaaten der EU hatten auf die Ausklammerung urheberrechtlich geschützter Inhalte bestanden, während viele im Parlament sich für eine Einbeziehung eingesetzt hatten, auch die polnische Verhandlungsführerin Róza Thun von der EVP. „Es ist bedauerlich, dass sich das Europäische Parlament nicht mit einem Verbot des Geoblockings bei urheberrechtlich geschützten Inhalten durchsetzen konnte“, kritisierte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Klaus Müller gegenüber der NOZ den Beschluss.
Der Geoblocking-Verordnungsentwurf war von der Europäischen Kommission im Mai 2016 im Rahmen eines EU-Maßnahmenpakets für Online-Plattformen, AVMD und Geoblocking vorgelegt worden (siehe News vom 25. Mai 2016) und der Europäischer Rat hatte sich bereits im November 2016 darüber geeinigt (siehe News vom 29. November 2016), während im Rechtsausschuss des EU-Parlaments erst im Januar 2017 mit der ersten Befassung mit der Verordnung begonnen wurde.
Die Geoblocking-Verordnung muss nun noch formell vom Rat gebilligt werden. Die neuen Vorschriften werden dann neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten – also noch vor Ende 2018. Bereits ab 20. März 2018 gelten die neuen Regelungen der Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (siehe News vom 8. Juni 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info