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Diskurs

Freitag, 20.10.2017

Telemedienauftrag: Ministerpräsidenten verschieben Beschluss

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen eigene Beiträge länger als bisher im Internet zur Verfügung stellen können und mehr Freiheit bei ihren redaktionellen Angeboten erhalten. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz geeinigt. Der konkrete Be...

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen eigene Beiträge länger als bisher im Internet zur Verfügung stellen können und mehr Freiheit bei ihren redaktionellen Angeboten erhalten. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz geeinigt. Der konkrete Beschluss über den Telemedienauftrag aber wurde auf den 1. Februar 2018 verschoben.
Die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer laut Welt Online nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Oktober in Saarbrücken an. Die „Verweildauer“ von Sendungen im Netz solle „aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden“. Das Verbot presseähnlicher Angebote solle „weiter konkretisiert“ werden. Einzelheiten nannte sie nicht.
Die Ministerpräsidenten schlossen ihre Beratungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allerdings noch nicht ab. Ein Beschluss soll bei der nächsten Konferenz am 1. Februar 2018 gefasst werden, meldet der MDR, also auch über den Telemedienauftrag. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat die Verschiebung der Entscheidung über Telemedienauftrag von ARD und ZDF sofort nach Bekanntwerden begrüßt und sie als „Chance zur Definition von Auftrag und Struktur“ gewertet.
Der Vorschlag der Rundfunkkommission der Länder sieht vor, die gesetzlich vorgegebene Verweildauern von audiovisuellen Inhalten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken beträchtlich auszuweiten. So sollen Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender künftig zeitlich weitgehend unbegrenzt und auch auf Plattformen von Drittanbietern, wie YouTube oder Facebook, zur Verfügung gestellt werden können. Gegen diese „uferlose Ausweitung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zulasten einer vielfältigen Medienlandschaft in Deutschland“ hatten sich 16 Verbände der audiovisuellen Branche gewandt (siehe News vom 7. Oktober 2017). Insbesondere kritisieren sie die geplante Ausweitung der Verweildauern von audiovisuellen Inhalten in den Mediatheken.
Dass für die vorgesehenen längeren Einstellungsdauern in den Mediatheken keine angemessene zusätzliche Vergütung für Urheber und Rechteinhaber erfolgen soll, hatte die Initiative Urheberrecht bereits in ihrer Stellungnahme zur Online-Konsultation „Telemedienauftrag“ kritisiert: „Dies ist für die Kreativen nicht hinnehmbar“ (siehe News vom 6. Juli 2017). Seit Jahren fordert die Initiative die Mediathekennutzung angemessen zu vergüten (siehe News vom 17. Juni 2015).

Pressekontakt: info@urheber.info