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Diskurs

Freitag, 07.07.2017

Grünes Licht für UrhWissG im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 7. Juli das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) passieren lassen. Damit können die neuen Regelungen am 1. März 2018 in Kraft treten. Der Bundestag hatte das vom

Der Bundesrat hat am 7. Juli das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) passieren lassen. Damit können die neuen Regelungen am 1. März 2018 in Kraft treten.
Der Bundestag hatte das vom Bundesrat nunmehr gebilligte Gesetz am 30. Juni beschlossen (siehe News vom 30. Juni 2017). Es sieht vor, dass Bildungseinrichtungen 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes genehmigungsfrei nutzen, vervielfältigen und zugänglich machen dürfen. Abbildungen sowie einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften können in vollem Umfang für Unterricht und Lehre verwendet werden. Für die eigene wissenschaftliche Forschung sollen sie bis zu 75 Prozent eines Werks verwenden dürfen. Hierzu brauch es keine Genehmigung der Verlage, wohl müssen Lizenzangebote der Verlage aber bei Einstellung in Leseterminals der Bibliotheken wie auch beim Kopienversand auf Bestellung geprüft werden. Erstmals gibt es auch Regelungen für das Text- und Data-Mining für nicht-kommerzielle Zwecke.
Ursprünglich hatte der Bundesrat sich dafür eingesetzt, dass künftig bis zu 25 Prozent eines Werkes digitalisiert für Lehre und Forschung zur Verfügung gestellt werden und wollte insgesamt Nutzungen zu Lehr- und Lernzwecken in größerem Umfang als vergütungsfrei stellen (siehe News vom 13. Mai 2017). Dies war von der Bundesregierung abgelehnt worden (siehe News vom 19. Mai 2017).
Die neuen Regelungen über urheberrechtliche Nutzungen an Hochschulen, in Bibliotheken und Forschung sind bis Ende Februar 2023 befristet. Nach vier Jahren soll die Bundesregierung das Gesetz evaluieren, insbesondere die Auswirkungen auf die Verlagslandschaft.

Pressekontakt: info@urheber.info