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Diskurs

Montag, 29.05.2017

UrhWissG: Kampagne der Verleger zur Bundestagsanhörung

Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) haben Tageszeitungs- und Buchverlage eine regelrechte Lobbykampagne gestartet. „Heiko Maas macht die freie Presse kaputt“, betitelt Thomas Thiel seinen riesigen

Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) haben Tageszeitungs- und Buchverlage eine regelrechte Lobbykampagne gestartet.
„Heiko Maas macht die freie Presse kaputt“, betitelt Thomas Thiel seinen riesigen Artikel in der Samstagsausgaben der Frankfurter Allgemeine Zeitung und behauptet bereits im Lead: „Wenn der Justizminister mit seinem neuen Urheberrecht durchkommt, dann wird es keine freien Zeitungsverlage mehr geben. Kennt der Mann die Verfassung nicht?“ Dabei geht es dem Autor in seinem Bericht (nicht Kommentar) um die Behauptung, der Gesetzentwurf „erlaubt es einem jeden, einzelne Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen.“ Am Montag selbst legte Reinhard Müller mit einem Kommentar „Wie soll sich Journalismus dann noch rechnen?“ nach.
„Urheber(un)recht! Kritik an Heiko Maas wächst“, schreibt die BILD-Zeitung. „Heute findet im Bundestag eine erste Experten-Anhörung statt. Und der Widerstand gegen das geplante Urheber(un)recht wächst! Motto: Gut gemeint, schlecht gemacht.“ Sie bezieht sich auf die FAZ und den Appell von mehr als 6000 Autoren: „Sie alle sind dagegen, dass Minister Maas per Gesetz ihre Arbeit verschenken will.“ Gegenwind komme aber auch aus der Großen Koalition. Unionsfraktionsvorsitzender Volker Kauder zu BILD: „In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird noch intensiv beraten. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Das Gesetz darf den Qualitätsjournalismus nicht untergraben.“ Auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback fordere „Nachbesserungen am Gesetz“.
Auch der Börsenverein legte angesichts der Anhörung weiter nach. „Wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, erhalten Verlage und Autoren keine nennenswerten Erlöse mehr für die Nutzung ihrer Werke in Forschung, Unterricht und Lehre“, erklärte dessen Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. „Nur Lizenzeinnahmen gewährleisten eine faire, angemessene Vergütung für Autoren und Verlage und damit private Investitionen in ein breitgefächertes und hochwertiges Angebot an wissenschaftlicher Literatur.“
Dagegen versuchte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu halten. „Der Regierungsentwurf weist den Weg ins digitale Zeitalter. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens muss er so erhalten bleiben, wie er ist – trotz des starken Drucks der Verlagslobby“, sagte ihr Präsident Horst Hippler der Deutschen Presse-Agentur. Doch die dpa-Meldung wurde einzig von heise online aufgegriffen. Bei iRights.info versucht Wirtschaftsjurist Eckhard Höffner ebenfalls in einem langen Artikel zu belegen, dass die beschworene „Bedrohung der Wissenschaftsverlage“ mit der „Realität im wissenschaftlichen Publikationsmarkt wenig zu tun“ hat.
Der Entwurf eines „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft” war von der Bundesregierung im April 2017 beschlossen worden (siehe News vom 12. April 2017). Gegenstand der Anhörung ist auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates (siehe News vom 19. Mai 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info