Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Freitag, 19.05.2017

UrhWissG: Regierung weist Vorschläge des Bundesrats zurück

Am 18. Mai kurz vor Mitternacht stand die erste Lesung des Regierungsentwurfs für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes im Bundestag an. Interessanter aber ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates. Beides wurde von den noch anwese...

Am 18. Mai kurz vor Mitternacht stand die erste Lesung des Regierungsentwurfs für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes im Bundestag an. Interessanter aber ist die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates.
Beides wurde von den noch anwesenden Abgeordneten an den Rechtsausschuss zur weitere Beratung überwiesen, die Reden von Stefan Heck (CDU), Christian Flisek (SPD) und Bundesjustizminister Heiko Maas zu Protokoll gegeben. Wie man hört hat der Rechtsausschuss eine Anhörung von Sachverständigen und Interessenvertretern für den 29. Mai 2017 anvisiert.
Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) dafür eingesetzt, dass künftig bis zu 25 Prozent eines Werkes digitalisiert für Lehre und Forschung zur Verfügung gestellt werden und wollte insgesamt Nutzungen zu Lehr- und Lernzwecken in größerem Umfang als vergütungsfrei stellen (siehe News vom 13. Mai 2017).
Zwar wurde diese Quote auch im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom Januar 2017 (siehe News vom 13. Januar 2017) vorgeschlagen, aber in dem im April 2017 beschlossenen Kabinettsentwurf des „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft” war sie nach massiver Kritik aus dem Verlagsbereich auf 15 Prozent herabgesetzt worden (siehe News vom 12. April 2017).
Nun heißt es in vom Justizministerium verfassten Gegenäußerung vom 17. Mai 2017 (BT-Drs. 18/12378): „Die Bundesregierung wird den Vorschlag des Bundesrates nicht aufgreifen. Ein Nutzungsumfang von 15 Prozent ist nach Auffassung der Bundesregierung sachlich gerechtfertigt, um zum einen den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft nachzukommen und hierbei zugleich den Interessen der Rechteinhaber Rechnung zu tragen.” Auch generell lehne es die Bundesregierung ab. „Nutzungen zu Lehr- und Lernzwecken in größerem Umfang als bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen vergütungsfrei zu stellen”. Denn es sei zwar „Ziel, Nutzungserlaubnisse im Interesse von Bildung und Wissenschaft neu zu ordnen und teilweise zu erweitern, zugleich aber die damit einhergehenden Eingriffe in das Urheberrecht mit angemessener Vergütung zu kompensieren, um so einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen.”
In den kommenden Wochen finden Anhörungen vor den Bundestagsausschüssen (unter anderen Recht, Wirtschaft und Kultur) statt, berichtet die Börsenvereinswebsite boersenblatt.net. Dann soll das Gesetz bereits am 29. Juni 2017 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Pressekontakt: info@urheber.info