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Diskurs

Dienstag, 07.02.2017

Portabilität: Einigung zwischen EU-Rat und Parlament erzielt

Der maltesische EU-Ratsvorsitz und Vertreter des Europäischen Parlaments haben eine Einigung über die Verordnung für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt erzielt. Die Verordnung, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten wi...

Der maltesische EU-Ratsvorsitz und Vertreter des Europäischen Parlaments haben eine Einigung über die Verordnung für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt erzielt.
Die Verordnung, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten wird, soll Verbrauchern die Möglichkeit bieten, Online-Inhaltedienste, die sie in ihrem Heimatland abonniert oder gekauft haben, auch dann zu nutzen, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten.
„Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugute kommt“, erklärte der maltesische Wirtschaftsminister Chris Cardona nach der Einigung am 7. Februar in einer Pressemitteilung. Zufrieden zeigte sich auch Jean-Marie Cavada, Vorsitzender des federführenden Rechtausschusses des Europäischen Parlaments (JURI) in einem Statement: „Die Qualität der Diskussionen zwischen den Institutionen hat zu dieser befriedigenden Vereinbarung geführt, die allen EU-Bürgern, aber auch Dienstleistern, Rechteinhabern und Kreativen zugute kommt.“
Dem Rechtausschuss war es insbesondere um starke Überprüfungsmaßnahmen der Portabilität, wie zufällige Überprüfungen der IP-Adresse des Teilnehmers unter Gewährleistung der Privatsphäre der Nutzer und Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten sowie die ordnungsgemäße Anwendung der relevanten Urheberrechtsregeln gegangen (siehe News vom 30. November 2016), wie er auch in seiner Pressemitteilung nach der Einigung unterstreicht.
Auch der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip begrüßte die Einigung. „Jetzt müssen wir noch Einvernehmen über unsere anderen Vorschläge zur Modernisierung des EU-Urheberrechts und zur Gewährung eines breiteren grenzüberschreitenden Zugangs zu kreativen Inhalten erzielen. Dabei zähle ich auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten“, erklärte Ansip in seiner Pressemitteilung. Die EU-Kommission hatte ihren Verordnungsvorschlag zur Portabilität am 9. Dezember 2015 zusammen mit ihrem Konzept für eine Reform des EU-Urheberrechts in der Kommissionsmitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ öffentlich vorgestellt (siehe News vom 9. Dezember 2015).
Nun muss der Einigungsvorschlag, der bisher noch nicht veröffentlicht wurde, vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss. Sobald der Rat und das Parlament die Verordnung förmlich angenommen haben, findet die neue Regelung neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Anwendung.

Pressekontakt: info@urheber.info