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Diskurs

Freitag, 16.12.2016

Urhebervertragsrecht: Kritik an Reform, Lob für Verlagsbeteiligung

Nach dem Bundestagsbeschluss über das Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts haben die Journalistengewerkschaften dju in ver.di und DJV erneut ihre Kritik deutlich gemacht. Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 15. Dezember 2016 über die Gesetzesreform des Urhebervertr...

Nach dem Bundestagsbeschluss über das Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts haben die Journalistengewerkschaften dju in ver.di und DJV erneut ihre Kritik deutlich gemacht.
Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 15. Dezember 2016 über die Gesetzesreform des Urhebervertragsrechts und die Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft beschlossen. Heute auch der Bundesrat (siehe News vom 16. Dezember 2016). Kritik hatte die Initiative Urheberrecht bereits vorher am Antrag geübt. „Die Neuregelung bleibt insgesamt hinter den Erwartungen und Anforderungen der Praxis zurück; sie ist lückenhaft. Die Initiative Urheberrecht bedauert, dass der Gesetzentwurf immer noch Regelungen enthält, die nur durch die Rechtsprechung aufgeklärt werden können“, heißt es in ihrer Stellungnahme (siehe News vom 15. Dezember 2016). Immerhin sei das Gesetz „trotz der verbliebenen Lücken ein wichtiger Schritt in Richtung auf das Ziel, die Basis für eine stärkere und gemeinsame Wahrnehmung der Interessen der Kreativen und Verwerter gegenüber z.B. Plattformbetreibern und Nutzern zu stärken.“
Kritisch bewertet ver.di die konkreten Regelungen zum Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände, um stellvertretend für Mitglieder die Einhaltung von Vergütungsregeln vor Gericht zu erstreiten. „Leider konnten sich die Verwerter an vielen Stellen durchsetzen, so dass das Verbandsklagerecht auf ein Minimum beschränkt wird”, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in einer Pressemitteilung.
Auch der DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall kritisierte in einer Pressemitteilung, dass die CDU das Instrument des Verbandsklagerechts „fast bis zur Unkenntlichkeit verwässert hat. Ihr war die Stärkung der Verlegerrechte wichtiger als die Anliegen der Urheber.“ Und auch eine verbindliche Schlichtung in Fällen der Vergütungsregeln sei im Gesetz nicht vorgesehen. „Hier wäre statt eines Stillstands eine richtungsweisende Bewegung notwendig gewesen“, so Überall. Unter dem Strich bringe der Reformentwurf einige Fortschritte für die Urheber, aber leider auch Stagnation.
In der Stellungnahme der VG Wort geht es allein um die gesetzlichen Regelungen zur Verlegerbeteiligung. Sie stellen klar, dass gemeinsame Verwertungsgesellschaften von Autoren und Verlagen eine rechtliche Grundlage haben. Die gemeinsame Rechtewahrnehmung entspricht der Satzung der VG Wort seit ihrer Gründung im Jahr 1958.
„Wir begrüßen den Beschluss des Deutschen Bundestages sehr“, erklärten die VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats und Rainer Just. „Es ist zu hoffen, dass sich die VG Wort damit wieder schnellstmöglich und mit voller Kraft ihrer zentralen Aufgabe zuwenden kann: Eine angemessene Vergütung für Urheber und Verlage bestmöglich sicherzustellen.“ Dessen ungeachtet bleibe es erforderlich, dass auch auf der europäischen Ebene eine Regelung zur Beteiligung von Verlagen an Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen verabschiedet wird.
Auch der Börsenverein begrüßt die „nationale Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung“ als „Grundstein für weitere gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen“.

Pressekontakt: info@urheber.info