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Diskurs

Mittwoch, 30.11.2016

Urhebervertragsrecht: Bundestagsbeschluss kurzfristig abgesetzt

Das Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts wurde heute nicht – wie geplant – vom Bundestag beschlossen. Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig abgesetzt. Das geht aus der aktualisierten

Das Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts wurde heute nicht – wie geplant – vom Bundestag beschlossen. Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig abgesetzt.
Das geht aus der aktualisierten Tagesordnung des Deutschen Bundestags hervor. Die zweite und dritte Lesung des von den Urhebern und ihren Verbänden abgelehnte Regierungsentwurfs zur Reform des Urhebervertragsrechts war als Tagesordnungspunkt 19 für Mittwoch, den 30. November, von 20.55 bis 21.25 Uhr vorgesehen. Es scheint also bisher nicht zu einer Einigung zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD gekommen zu sein (siehe News vom 28. November 2016).
Zu den Streitpunkten in der großen Koalition gehören insbesondere der Auskunftsanspruch der schöpferisch Tätigen über die Werknutzung und das Verbandsklagerecht. Von der Absetzung ist auch die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften betroffen. Letzte Möglichkeit, die Urhebervertragsrechtsreform noch in diesem Jahr durch den Bundestag zu bringen, besteht in der Sitzungswoche vom 12. bis 16. Dezember.

Pressekontakt: info@urheber.info