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Diskurs

Donnerstag, 03.11.2016

Etliche Hochschulen wollen Rahmenvertrag nicht beitreten

Etliche Hochschulen wollen dem Rahmenvertrag der VG Wort und der Kultusministerkonferenz über die Intranetnutzung an öffentlichen Hochschulen nicht beizutreten. Das hat nun ausdrücklich die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen im Namen ihrer 21 Mitgliedshochschulen erklärt....

Etliche Hochschulen wollen dem Rahmenvertrag der VG Wort und der Kultusministerkonferenz über die Intranetnutzung an öffentlichen Hochschulen nicht beizutreten. Das hat nun ausdrücklich die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen im Namen ihrer 21 Mitgliedshochschulen erklärt.
Die „Konditionen dieses Rahmenvertrags“ seien „nicht akzeptabel“, heißt es in einem Schreiben des Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen, Professor Wolfgang-Uwe Friedrich, berichtet boersenblatt.net. Deshalb hätten alle Mitgliedshochschulen einstimmig erklärt, den „Rahmenvertrag mit der VG Wort nicht abzuschließen“. Im Unterschied zu früheren Rahmenverträgen müssen alle Hochschulen explizit der Vereinbarung beitreten.
Hintergrund für den Widerstand ist in erster Linie die Umstellung des Vergütungsmodells von der Pauschalabgeltung zur Einzelfallabrechnung. Als Konsequenz müssten die Lehrenden ab Januar 2017 fast jeden Text, den sie für ihre Seminare digital anbieten, an die VG Wort melden. Auch die Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen hätten der VG Wort mitgeteilt, dass sie den neuen Vertrag nicht unterzeichnen wollen, berichtete bereits vorher deutschlandfunk.de.
„Mit der nutzungsbezogenen Abrechnung wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2013 umgesetzt“, erklärte VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats gegenüber boersenblatt.net. Die VG Wort würde so in die Lage versetzt, die Einnahmen unmittelbar denjenigen Rechtsinhabern zukommen zu lassen, deren Werke im Intranet einer Hochschule tatsächlich genutzt werden. Bei Pauschalzahlungen sei dies nur eingeschränkt möglich.“ Um diese Einzelfallabrechnung war jahrelang in einem Rechtsstreit zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz gestritten worden.
Der neue Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der KMK war Anfang Oktober abgeschlossen worden (siehe News vom 6. Oktober 2016). Der Vertrag über Intranetnutzungen gemäß § 52a UrhG regelt die Einzelnutzung von Schriftwerken und Teilen von Schriftwerken zum Zweck der Lehre und Forschung, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind. Die von den Hochschulen zu zahlende Urhebervergütung beträgt 0,008 Euro pro Seite und Unterrichtsteilnehmer. Als Abrechnungszeitraum gilt die jeweilige Ausbildungseinheit wie beispielsweise ein Semester. Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Wichtig war den Verlagen als Rechteinhaber die Erfassung und Meldung der einzelnen, an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen. Dazu hat die VG Wort ein elektronisches Meldeverfahren entwickelt, das im Wintersemester 2014/15 in einem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück getestet (siehe News vom 27. Juni 2015) und seitdem deutlich vereinfacht und nutzerfreundlicher ausgestaltet. Das System funktioniere technisch einwandfrei, und die Meldungen ließen sich ohne großen Zeitaufwand vornehmen, weil es direkt in die gängigen Lernmanagementsysteme der Universitäten integriert oder als manuelles Verfahren eingebaut werden kann, teilte die VG Wort mit. Grundlage der werkbezogenen Meldungen ist das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) und die ISBN-Nummer. Bis Ende 2016 werden Intranetnutzungen auf der Grundlage eines Rahmenvertrages noch über eine Pauschalzahlung vergütet (siehe News vom 10. Dezember 2015).

Pressekontakt: info@urheber.info