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Diskurs

Donnerstag, 13.10.2016

Verfassungsgericht: CETA kann vorläufig in Kraft treten

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Zustimmung Deutschlands zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) abgelehnt. D...

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Zustimmung Deutschlands zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) abgelehnt.
Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen, dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der EU liegen, bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und dass die Auslegung von CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht. „Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen“, heißt es in der Pressemitteilung des Verfassungsgerichts.
Damit kann der deutsche Vertreter der CETA-Unterzeichnung im Rat der Europäischen Union zustimmen, über die der voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Um eine baldige Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zu ermöglichen, hatte die EU-Kommission kürzlich beschlossen, CETA als „gemischtes“ Abkommen vorzuschlagen (siehe News vom 6. Juli 2016). „Über ein Vertragsgesetz am Ende des Prozesses müssten nach unserer Auffassung Bundestag und Bundesrat abstimmen“, hatte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am 1. Juli erklärt.

Pressekontakt: info@urheber.info