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Diskurs

Mittwoch, 12.10.2016

Bildrechte: Wikimedia unterliegt auch vor Landgericht Stuttgart

Fotografien gemeinfreier Gemälde unterliegen als Lichtbilder dem Urheberrecht, hat das Landgericht Stuttgart entschieden und einen Wikipedia-Nutzer verurteilt, der Fotos von Gemälden eingescannt und für die Online-Enzyklopädie bei Wikimedia hochgeladen hatte. Der viel beachte...

Fotografien gemeinfreier Gemälde unterliegen als Lichtbilder dem Urheberrecht, hat das Landgericht Stuttgart entschieden und einen Wikipedia-Nutzer verurteilt, der Fotos von Gemälden eingescannt und für die Online-Enzyklopädie bei Wikimedia hochgeladen hatte.
Der viel beachtete Rechtsstreit zwischen den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen und Wikimedia läuft seit über einem Jahr. Mit dem Urteil des LG Stuttgart vom 27. September 2016 (Az.: 17 O 690/15) konnte das Museum sein zweiten Erfolg vor Gericht verbuchen. Im Juni 2016 war es bereits vor dem Landgericht Berlin erfolgreich (siehe heise online vom 21. Juni 2016). Gegen dieses Urteil hat die Wikipedia Foundation angekündigt, in die Berufung zu gehen.
In dem Rechtsstreit vor dem Stuttgarter Landgericht ging es um 17 Gemälde aus der Sammlung des Museums, die zwischen 1660 und 1900 entstanden waren und deshalb nach dem Urheberrecht als gemeinfrei gelten. Der Wikipedia-Autor hatte die Fotos aus einem Sammelband eingescannt und auf Wikimedia als gemeinfreie Werke veröffentlicht. Dagegen war das Museum vorgegangen, weil es mit den Bedingungen der Wikipedia-Lizenz nicht einverstanden war, die ausdrücklich die kommerzielle Verwendung der Bilder erlaubt. So war ein Porträt des Komponisten Richard Wagner von 1862 als Motiv auf Merchandise-Artikeln genutzt worden.
Auch Fotos, die der Wikipedia-Autor in den Räumen des Museums selbst von etwa antike Vasen oder Münzen erstellt hatte, sind nach dem Urteil unzulässig, weil „die abgebildeten Objekte zum Zeitpunkt der Anfertigung der Fotografien im Eigentum des Museums stünden, diese nicht frei zugänglich gewesen seien und das Museum keine ausdrückliche Erlaubnis zum Fotografieren sowie zur anschließenden kommerziellen Nutzung der Fotografien erteilt habe“, erläuterte Rechtsanwalt Carl Christian Müller, der die Museen vor Gericht vertreten hatte, in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Nach dem Urteil darf allein das Museum darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf.
„Wir möchten betonen, dass wir große Sympathie für das Projekt Wikipedia haben“, kommentierte Alfried Wieczorek, Generaldirektor der Reiss-Engelhorn-Museen, das Urteil. Dennoch könne man nicht hinnehmen, dass ein einzelner Wikipedia-Autor eigenmächtig entscheide, welche Kulturgüter weltweit zur gewerblichen Nutzung verfügbar gemacht werden.

Pressekontakt: info@urheber.info