Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Montag, 10.10.2016

VG Wort: Beschluss über Rückabwicklung der Verlagsausschüttung

Einstimmig hat der Verwaltungsrat der VG Wort in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen, dass Verlage, die in den Jahren 2012 bis 2015 Auszahlungen von Einnahmen aufgrund der Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten haben, im Grundsatz dazu verpflichtet ...

Einstimmig hat der Verwaltungsrat der VG Wort in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen, dass Verlage, die in den Jahren 2012 bis 2015 Auszahlungen von Einnahmen aufgrund der Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten haben, im Grundsatz dazu verpflichtet sind, diese Beträge nach Aufforderung durch die VG Wort vollständig bis 30. November 2016 zurückzuzahlen.
Die Verwaltungsratssitzung war erforderlich, weil die verschiedenen Anträge zur Rückabwicklung und Neuverteilung der nach dem BGH-Urteil vom 21. April 2016 (siehe News vom 21. April 2016) zu Unrecht an Verlage ausgeschütteten Beträge in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 10. September 2016 nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit in allen Berufsgruppen erhalten hatten (siehe News vom 12. September 2016).
Auch die Verlegerverbände wurden durch den Beschluss vom 10. Oktober verpflichtet, die in den Jahren 2012 bis 2014 in den Sparten Tageszeitungen, Wochenpresse und Publikumszeitschriften erhaltenen Beträge bis zum 30. November 2016 zurückzuzahlen. Zahlungen, die aufgrund der Wahrnehmung von Nutzungsrechten erfolgt sind, werden nicht zurückgefordert. Hierzu zählen unter anderem Ausschüttungen der VG Wort im Bereich der öffentlichen Wiedergabe oder des kleinen Senderechts. Bühnen- und Theaterverlage, die der VG Wort eine Mitteilung über die an Urheber weitergeleiten Gelder abgegeben haben, haben die Rückzahlung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Information der VG Wort über die Höhe der verbleibenden Restschuld zu leisten.
Wie die VG Wort in ihrer aktuellen Pressemitteilung mitteilt, könne der Vorstand im Einzelfall gegenüber Verlagen Zahlungsaufschub gewähren, sofern der betreffende Verlag glaubhaft mache, zur kurzfristigen vollständigen Rückzahlung außer Stande zu sein oder dadurch in die Gefahr der Insolvenz zu geraten. Sollte die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort am 26. November 2016 einen Beschluss treffen, der ein Verfahren zum Umgang mit etwaigen Abtretungen von Nachforderungsansprüchen seitens Autoren an Verlage regelt, wird Verlagen eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, sofern sie bis zum 30. November 2016 schriftlich gegenüber der VG Wort erklären, von der Möglichkeit der Verrechnung mit abgetretenen Ansprüchen von Autoren Gebrauch machen zu wollen und der VG Wort zugleich bis zu diesem Datum eine Verjährungsverzichtserklärung für die im Jahr 2013 und 2014 erhaltenen Ausschüttungen über den Verlagsanteil zukommen zu lassen. Sofern die Mitgliederversammlung solch einen Beschluss nicht fasst, werden die betreffenden Verlage zur Rückzahlung binnen 30 Kalendertagen aufgefordert.
Die VG Wort wird alle Verlage, die von der Rückzahlung betroffen sind, bis Ende Oktober 2016 noch gesondert anschreiben und über die genaue Höhe des jeweiligen Rückzahlungsbetrags und die einzelnen Verfahrensschritte informieren.

Pressekontakt: info@urheber.info