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Diskurs

Freitag, 07.10.2016

Verbrauchschützer: Anti-Abzock-Gesetz muss nachgebessert werden

Die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverstößen, beispielsweise im Bereich Filesharing, sind um 15 Prozent gestiegen, seitdem das sogenannte Anti-Abzock-Gesetz in Kraft ist. Verbrauchschützer fordern deshalb, das Gesetz nachzubessern. Eine nicht repräsentative

Die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverstößen, beispielsweise im Bereich Filesharing, sind um 15 Prozent gestiegen, seitdem das sogenannte Anti-Abzock-Gesetz in Kraft ist. Verbrauchschützer fordern deshalb, das Gesetz nachzubessern.
Eine nicht repräsentative Untersuchung von Verbraucherzentralen hat ergeben, dass die Abmahnkosten seit 2012 um 15 Prozent gestiegen sind, von 757 Euro auf 872 Euro. Dabei ist seit 2013 das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” in Kraft, das ,den Streitwert solcher Verfahren auf 1000 Euro deckeln soll. Das würde bedeuten, dass Anwaltsgebühren im Streitfalle nicht mehr als 124 Euro betragen dürften (siehe News vom 27. Juni 2013).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert Lücken im Gesetz zur Begrenzung der Abmahnkosten. Unklare Regelungen ermöglichen es demnach Abmahnanwälten, von Verbrauchern hohe Gebühren einzufordern. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor, wenn der Streitwert „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist. Die werde von Abmahnanwälte genutzt: In 35 Prozent der untersuchten 2.563 Fälle wurde auf die Unbilligkeitsregelung Bezug genommen. Außerdem beschränke sich die gesetzliche Streitwertdeckelung nur auf die Anwaltskosten, nicht auf parallel geltend gemachte Schadensersatzansprüche.
Der vzbv fordert, dass die Unbilligkeitsregelung gestrichen und Anwaltsgebühren und Schadensersatzforderungen insgesamt begrenzt werden müssten. „Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden, um Verbraucher vor überhöhten Abmahnforderungen zu schützen“, sagte Lina Ehrig, vzbv-Teamleiterin Digitales und Medien. Nach einer zweiten Umfrage der Verbrauchschützer sind nach wie vor sechs Prozent der Bevölkerung von der Praxis der Abmahnkanzleien betroffen, obwohl immer mehr Verbraucher legale Streaming-Dienste nutzen. Die Bundesregierung plant eine Evaluation des Anti-Abzock-Gesetzes bis Anfang 2017. Dies war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Pressekontakt: info@urheber.info