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Diskurs

Donnerstag, 29.09.2016

Leistungsschutzrecht: Oettinger powert, Burda macht Pause

Das Medienhaus Burda hat seine Wahrnehmungsverträge für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei der VG Media gekündigt – einen Tag nachdem EU-Digitalkommissar Oettinger die Verleger auf dem Zeitungskongress des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) aufgeford...

Das Medienhaus Burda hat seine Wahrnehmungsverträge für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei der VG Media gekündigt – einen Tag nachdem EU-Digitalkommissar Oettinger die Verleger auf dem Zeitungskongress des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) aufgefordert hatte, „Überzeugungsarbeit“ dafür in den eigenen Reihen zu leisten.
Die Kündigung der Verträge bei der Verwertungsgesellschaft sei nicht erfolgt, weil man das Leistungsschutzrecht für falsch halte, im Gegenteil, man halte es für entscheidend, dass auf europäischer Ebene versucht werde, ein „robusteres“ Leistungsschutzrecht zu formulieren, heißt es aus Kreisen der Hubert Burda Media, wie unter anderem die FAZ berichtet.
Burda habe man versucht, das deutsche Leitungsschutzrecht wahrzunehmen und Lizenzverträge mit gewerblichen Nutzern wie Suchmaschinen abzuschließen – bekanntlich ohne Erfolg (siehe News vom 23. Oktober 2014 und News vom 5. November 2014). Zwar hätten behördliche und gerichtliche Entscheidungen den Anspruch der Verleger grundsätzlich unterstrichen, doch habe dies nicht dazu geführt, dass die Verlage ihr Recht durchsetzen konnten. Google – um dessen Angebot „Google News“ es vor allem geht – spiele seine Marktmacht aus, ohne dass das Bundeskartellamt etwas dagegen unternehme (siehe News vom 9. September 2015).
Beim Handelsblatt sieht man es offenbar anders. „Google und Facebook sollten zahlen, „wenn sie unsere verlegerischen Inhalte publizieren und für sich verwerten“, sagte dessen Herausgeber Gabor Steingart. Diese Rechte durchzusetzen, dafür sei die VG Media der richtige Partner und stieg nun bei der Verwertungsgesellschaft ein. Der Verlag übernimmt die 4,29 Prozent der VG Media, welche bisher Pro Sieben Sat.1 hielt.
Bei Burda hofft man darauf, dass EU-Kommissar Günther Oettinger die Ansprüche so formuliert, dass Google und andere daran nicht mehr vorbeigehen können. Dann werde man den Wiedereintritt bei der VG Media erwägen. Oettinger hatte am 28. September 2016 die Zeitungsverleger aufgefordert, „Überzeugungsarbeit“ für das Leitungsschutzrecht zu leisten – auch in den eigenen Reihen.
„Ein bisschen Sorge mache ich mir – bei allem, was an Redaktionsstatut und -freiheit besteht – über die Reaktionen.“ In den Tageszeitungen Print wären sie positiv gewesen, aber in den Online-Redaktionen „relativ negativ“, berichte Stefan Niggemeier bei Übermedien über die Oettinger-Rede in Berlin. „Wenn Sie nicht als Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, als Verlegerinnen und Verleger in den nächsten Wochen kämpfen vor Ort, regional und lokal, dann haben Sie ein Zeitfenster für Ihre ökonomische und damit kulturell-demokratische Zukunft versäumt.“
Oettinger: „Schwärmen Sie aus und reden Sie über die Ausgewogenheit, das Level Playing Field, das für Ihre Verlage und Ihre Arbeit von morgen unentbehrlich ist, wenn Sie nicht überrollt werden [wollen] von dem, was von den Online-Plattformen und deren Kapitalkraft und Datenübermacht besteht.“

Pressekontakt: info@urheber.info