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Diskurs

Donnerstag, 15.09.2016

Initiative Urheberrecht: Regelungsvorschläge der EU-Kommission

Am 14. September 2016 haben EU-Digitalkommissar Günther Oettinger und Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip anlässlich Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2016 die nächsten Schritte zur Modernisierung des EU-Urheberrechts in Straßburg vorgestellt. In einer Pressemittei...

Am 14. September 2016 haben EU-Digitalkommissar Günther Oettinger und Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip anlässlich Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2016 die nächsten Schritte zur Modernisierung des EU-Urheberrechts in Straßburg vorgestellt.
In einer Pressemitteilung nimmt die Initiative Urheberrecht Stellung zum Entwurf einer Urheberrechts-Direktive der EU und die damit verbundene Vorlage eines Regulierungsvorschlags für Online-Sendung und Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen (siehe News vom 14. September 2016).

Initiative Urheberrecht begrüßt Regelungsvorschläge der EU-Kommission zum Urheberrecht, sieht aber noch großen Nachbesserungsbedarf

Die Initiative Urheberrecht, die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen vertritt, begrüßt die Veröffentlichung des Entwurfs einer Urheberrechts-Direktive der EU und die damit verbundene Vorlage eines Regulierungsvorschlags für Online-Sendung und Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen sowie der dazu gehörenden Materialien.
Die Initiative Urheberrecht erkennt das Bemühen der EU-Kommission an, im Vorfeld im Dialog mit nationalen und internationalen Vertretungen der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen und mit einzelnen KünstlerInnen die sie betreffenden Probleme, insbesondere ihre Unterlegenheit gegenüber den verhandlungsstarken Kulturunternehmen, zu analysieren und aufzugreifen.
Die Initiative bedauert allerdings, dass die Vorschläge in vielen Bereichen zwar in die richtige Richtung weisen, den Interessen der Kreativen und dem ausgesprochenen Ziel der EU-Kommission, sie im Verwertungsprozess auf Augenhöhe mit den Verwertern ihrer Werke zu bringen, nur teilweise gerecht werden.
So sehr anerkannt wird, dass die EU-Kommission die wichtigsten Fragen des Urhebervertragsrechts erstmals in einer Richtlinie anspricht, so muss doch kritisiert werden, dass allein die Herstellung von Transparenz in Verträgen und die Möglichkeit, bei unzureichender Vergütung Nachforderungen zu stellen, nicht ausreicht, um eine „faire“ Vergütung der UrheberInnen sicherzustellen. Aber immerhin wird hier ein erster Schritt gemacht, dem weitere folgen müssen. Gerade die Vorschläge zur Verbesserung der Stellung der Verleger sind nur umsetzbar, wenn sie mit einer Sicherung der Urheberpositionen und ihres Anspruchs auf Vergütung und einer Stärkung ihrer Verhandlungsmacht einhergehen, wie das Beispiel der Debatte um die deutsche Reform des Urhebervertragsrechts zeigt.
Ebenso unentschieden verhält sich die Kommission, wenn es um die Verantwortung von Plattformbetreibern geht, die die Verwertung von geschützten Werken durch ihre Nutzer ohne Rechtserwerb und Vergütung ermöglichen. Das klare Bekenntnis zur Zahlungsverpflichtung der Plattformen für die geschädigten Rechtsinhaber fehlt, ebenso der Wille, die ungerechte Verteilung der auf Plattformen erzielten Gewinne fair zwischen Rechtsinhabern und Betreibern zu ändern, also den „value gap“ zu schließen
Die Vorschläge der internationalen Urheberschaft zur vereinfachten Lizensierung der Urheberrechte an audio-visuellen Werken durch Verwertungsgesellschaften für Zwecke der on-demand-Verbreitung wurden bisher leider noch nicht aufgegriffen, obwohl sie die gewünschte internationale Verbreitung dieser Werke erleichtern würde. Ebenso wenig wurde die Vorschläge der ausübenden KünstlerInnen, MusikerInnen und SchauspielerInnen, die in gleicher Weise an den zahlreichen Online-Nutzungen ihrer Werke und Darbietungen beteiligt werden wollen, berücksichtigt.
Bedauerlich ist schließlich, dass im Rahmen der Überprüfung der Schrankenregelungen die Konsequenzen der Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf die folgenlose Verlinkung von Werken und das „Framing“ nicht gezogen werden: hier muss der Schutz der UrheberInnen und Rechtsinhaber deutlich gestärkt werden.
Die Initiative Urheberrecht ist ebenso wie ihre internationalen Partner bereit, mit EU-Kommission und den nationalen und internationalen Parlamenten sowie mit der Bundesregierung zusammen zu arbeiten, um die Defizite der Entwürfe auszuräumen; sie freut sich auf den konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten.

pm_ini_urheberrecht_vorschlaege_eu_kommission_2016-09-15.pdf (pdf, 467.34 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info