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Diskurs

Sonntag, 17.07.2016

"Keine Benachteiligung europäischer Kultur in CETA"

Mit einem halben Dementi hat die EU-Kommission auf Stellungnahmen in Deutschland reagiert, dass der Kultur- und Medienbereich betroffen und insbesondere die Kulturförderung durch das CETA-Abkommen mit Kanada eingeschränkt würden. Die Stellungnahme bezieht sich offenbar auf d...

Mit einem halben Dementi hat die EU-Kommission auf Stellungnahmen in Deutschland reagiert, dass der Kultur- und Medienbereich betroffen und insbesondere die Kulturförderung durch das CETA-Abkommen mit Kanada eingeschränkt würden.
Die Stellungnahme bezieht sich offenbar auf die Forderung hierzulande, dass über CETA sowohl der Bundestag wie auch der Bundesrat verbindlich abstimmen müssen (siehe News vom 11. Juli 2016). Beschlussfassung von gefordert. In diesem Zusammenhang hatte der Deutsche Kulturrat erklärt, das Nettesheim-Gutachten im Auftrag der Staatsregierung von Baden-Württemberg vom 17. März 2016 zeige, dass die kultur- und bildungspolitischen Handlungsspielräume der Bundesländer durch CETA deutlich eingeschränkt würden (siehe News vom 27. Mai 2016).
„CETA wird in keiner Weise Regierungen an der Kulturförderung hindern. Im Übrigen ist der audiovisuelle Bereich aus dem Dienstleistungskapitel und teilweise aus dem Investitionskapitel ausgeklammert“, heißt es in einer Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 15. Juli. „Dies entspricht genau dem Mandat, das die Mitgliedstaaten der Kommission zum Aushandeln des Abkommens erteilt haben.“
Dass eine Kulturförderung durch CETA verhindert würde, hat aber bisher niemand behauptet. Ebenso wenig wie die dem Kulturrat unterstellte These, „dass in CETA der Kultur- und Medienbereich lediglich für Kanada größtenteils ausgenommen sei“, nicht jedoch der europäische Kultur- und Medienbereich, und dass dadurch kanadische Kultur- und Medienunternehmen beim Marktzugang nach Europa privilegiert würden. „Dies ist aus Sicht der Kommission ein klares Missverständnis“, entgegnet die deutsche Kommissionsvertretung in ihrer Stellungnahme „Keine Benachteiligung europäischer Kultur in CETA“. Außer Dementis zu angeblichen Missverständnissen wird noch mitgeteilt, dass die EU und Kanada immer schon „in all ihren Handelsabkommen gewisse Ausnahmen im Kulturbereich ausgehandelt“ haben und CETA das Recht beider Seiten bestärke, „die kulturelle Vielfalt zu schützen und zu fördern.“

Pressekontakt: info@urheber.info