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Diskurs

Montag, 04.07.2016

Leistungsschutzrecht: VG Media klagt gegen Verbot der Gratislizenz

Im Streit über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gibt es ein weiteres vor Gerichtsverfahren, weil das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) der VG Media eine Gratislizenz für den Suchmaschinenkonzern Google untersagt hat. Das hat das DPMA in München, bei dem die Sta...

Im Streit über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gibt es ein weiteres vor Gerichtsverfahren, weil das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) der VG Media eine Gratislizenz für den Suchmaschinenkonzern Google untersagt hat.
Das hat das DPMA in München, bei dem die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften angesiedelt ist, dem Internetportal Golem auf Anfrage mitgeteilt. Die VG Media habe gegen das Verbot der sogenannten Nulllizenzierung vor dem Verwaltungsgericht München geklagt.
Das entsprechende Verfahren bei der Staatsaufsicht war im Oktober 2014 von Amts wegen eröffnet worden. Zuvor hatten die in der VG Media organisierten Verlage Google für die Nutzung von Vorschaubildern und Textauszügen in den Suchergebnissen eine widerrufliche Gratiseinwilligung erteilt (siehe News vom 23. Oktober 2014 und News vom 5. November 2014). Von kleineren Anbietern verlangen die Verlage gemäß dem Leistungsschutzrecht hingegen weiterhin Geld für die Nutzung von Snippets.
Da Verwertungsgesellschaften den Nutzern gegenüber an das Gleichbehandlungsgebot gebunden sind, hatte die Staatsaufsicht das Vorgehen der VG Media geprüft. In einem Bescheid vom 2. April 2015 hatte die Behörde schließlich die Gratislizenz für unzulässig erklärt, schreibt Friedhelm Greis bei Golem. Der von der VG Media eingelegte Widerspruch gegen den Bescheid wurde nach Angaben des DPMA abgelehnt.
Würde die Entscheidung des DPMA vor Gerichte bestätigt, stünden die von der VG Media vertretenen Verlage vor der Wahl, die Erlaubnis für Google zu widerrufen oder die VG Media zu verlassen. Denn anders als eine Verwertungsgesellschaft könnten die Verlage selbst eine solche Gratisnutzung erteilen, ohne dass s die Staatsaufsicht eingreift. Blieben sie aber in der VG Media und zögen die Erlaubnis zurück, müssten sie mit hohen Einbußen bei den Nutzerzahlen rechnen. Die VG Media hält sich mit Informationen zu dem Verfahren sehr bedeckt. Ihr Sprecher Bernd Delventhal teilte auf Anfrage von Golem lediglich mit: „Es gibt weiterhin keinen rechtskräftigen Bescheid des DPMA zur Ungleichbehandlung von Suchmaschinen oder News Aggregatoren. Weitere Angaben zu laufenden Verfahren können wir leider nicht machen.“
Mittlerweile laufen im Rechtsstreit mit Google um eine Vergütung von Online-Inhalten nach dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht etliche parallele Verfahren. Erst kürzlich haben elf deutsche Verlagsgruppen Rechtsmittel gegen ein Urteil der Kartellkammer des Landgerichts Berlin eingelegt (siehe News vom 28. Juni 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info