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Diskurs

Montag, 27.06.2016

Leistungsschutzrecht: Verlage gehen gegen Kartellurteil vor

Im Rechtsstreit mit Google um eine Vergütung von Online-Inhalten nach dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht haben elf deutsche Verlagsgruppen Rechtsmittel gegen ein Urteil der Kartellkammer des Landgerichts Berlin eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher der Verlegeranwälte d...

Im Rechtsstreit mit Google um eine Vergütung von Online-Inhalten nach dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht haben elf deutsche Verlagsgruppen Rechtsmittel gegen ein Urteil der Kartellkammer des Landgerichts Berlin eingelegt.
Das bestätigte ein Sprecher der Verlegeranwälte der Deutschen Presse-Agentur. Das LG Berlin hatte Mitte Februar eine Klage der Verlage zurückgewiesen, nach der der Internetkonzern mit seiner Suchmaschine eine dominante Marktstellung missbrauche (siehe News vom 19. Februar 2016). Die Verlage, zu denen auch Branchengrößen wie Axel Springer, Madsack und DuMont gehören, hatten argumentiert, das US-Unternehmen erzwinge von ihnen die kostenfreie Nutzung von kurzen Textauszügen und kleinen Vorschaubildern (sogenannte Snippets). Das Gericht sah das jedoch anders.
Das Berliner Kartellverfahren läuft unabhängig vom Rechtsstreit der VG Media mit Google. Die Verwertungsgesellschaft hatte im Kartellverfahren im September 2015 bereits die zweite Niederlage erlitten. In dem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Google hatte das Bundeskartellamt entschieden, dass gegen den Suchmaschinenkonzern im Zusammenhang mit dem Verleger-Leistungsschutzrecht kein Verfahren eingeleitet wird (siehe News vom 9. September 2015). Bereits im August 2014 hatte das Bundeskartellamt eine Beschwerde von zwölf deutschen Verlagen gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht zurückgewiesen (siehe News vom 22. August 2014). Nach der Ankündigung des Internetkonzern, in den Suchergebnissen bei Google News bei Onlineartikeln von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, nur noch die Überschrift anzuzeigen (siehe News vom 10. Oktober 2014), hatte die VG Media eine neue Kampagne in Richtung Kartellamt und Politik gestartet (siehe News vom 17. Oktober 2014 ). Daraufhin hatte Google das Bundeskartellamt um eine formelle Feststellung gebeten, dass es in Sachen Leistungsschutzrecht nicht gegen den Konzern tätig wird (siehe News vom 20. Oktober 2014).
In dem anderen Klagestrang geht es um die eigentliche Vergütung. Auch hier haben die Verleger Zivilklage gegen den US-Suchmaschinenkonzern eingereicht (siehe News vom 6. Januar 2016), nachdem die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes am 24. September 2015 entschieden hatte, der von der VG Media aufgestellte Tarif sei zwar anwendbar, aber zu hoch (siehe News vom 25. September 2015).
Das umstrittene Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde 2013 kurz vor dem Ende der schwarz-gelben Legislaturperiode verabschiedet (siehe News vom 1. März 2013). Geld vom Suchmaschinenbetreiber Google an die Zeitungsverlagen ist bisher nicht geflossen. Im Oktober 2014 haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage bei der Durchsetzung des Presse-Leistungsschutzrechts vorerst vor Google kapituliert (siehe News vom 23. Oktober 2014), wenig später auch das Medienhaus Springer (siehe News vom 5. November 2014). in Erfahrung bringen können. Eine Evaluierung des Gesetzes ist von der Bundesregierung bislang nicht in Auftrag gegeben worden (siehe News vom 17. Dezember 2015).

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