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Diskurs

Montag, 09.05.2016

ver.di fordert Nachbesserungen des Verbandsklagerechts

Die Gewerkschaft ver.di bezieht erneut Position gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts – insbesondere gegen die Ausgestaltung der Verbandsklage. Am 13. Mai wird der Bundesrat über den Regierungsentwurf beraten. In der ...

Die Gewerkschaft ver.di bezieht erneut Position gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts – insbesondere gegen die Ausgestaltung der Verbandsklage. Am 13. Mai wird der Bundesrat über den Regierungsentwurf beraten.
In der elfseitigen ver.di-Stellungnahme (Download) erläutert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, warum und inwieweit die Regelungsvorschläge des Regierungsentwurfs „trotz oder aber gerade wegen der gewählten Ausgestaltung der Verbandsklage eher zu einer Schwächung denn zu einer Stärkung führen würde.“ Dieser Punkt hatte auch schon in der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht eine große Rolle gespielt (siehe News vom 11. April 2016).
Der Referentenentwurf ging nach Auffassung von ver.di„in die richtige Richtung, war aber bereits auf Kante genäht“. Der Regierungsentwurf „hingegen gefährdet die rechtliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern sowie ihrer Gewerkschaften und Verbände. Zudem stellt er gewachsene und mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzte Vergütungsstrukturen infrage.“ So fehlten ein umfassendes Recht auf Auskunfts- und Rechnungslegung und ein effektives Rückrufrecht für ausschließliche Nutzungsrechte. Hier müsse nachgebessert werden. „Ohne taugliche Werkzeuge, die die Verwerter an den Verhandlungstisch bewegen, werden wir auch weiterhin kaum Vergütungsregeln oder Tarifverträge aufstellen können. Die nunmehr praktisch isoliert vorgesehene Verbandsklage nur gegen unsere Vertragspartner dürfte den Weg zu Branchenregelungen tendenziell sogar eher erschweren, denn der einfachste Weg sich der Klage zu entziehen wäre es dann, keine Regelung zu vereinbaren.“ Bei der Verbandsklage seien „erhebliche Nachbesserungen erforderlich“.
Am 16. März hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen (siehe News vom 16. März 2016), auf den sogleich Urheberverbände mit Kritik, Entrüstung und Protest reagiert hatten (siehe News vom 17. März 2016). Der Protest hatte in den letzten Wochen angehalten, insbesondere am Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April. Und er wird weiter zunehmen. So ruft der DJV Journalistinnen und Journalistinnen an Tageszeitungen und an Zeitschriften dazu auf, „sich bei ihren Bundestagsabgeordneten und ihrer Landesregierung dafür einsetzen, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfes geändert wird.“
Anlass ist die Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat am 13. Mai (TOP 18). Dazu liegen bereits Ausschussempfehlung vor (Drucksache 163/1/16). Durch Änderungsanträge will der Wirtschaftsausschuss „verhindern, dass Kreative alle Rechte an ihren Werken gegen eine unangemessene Einmalzahlung aus der Hand geben müssen“. Der Kulturausschuss will unter anderem der Praxis entgegentreten, sich Nutzungsrechte für einen sehr langen Zeitraum zu sichern, wenn dabei die ungleichen Verhandlungspositionen ausgenutzt werden. Dabei seien Pauschalvergütungen nicht grundsätzlich auszuschließen, heißt es in der Ausschussempfehlung. Der Rechtsausschuss empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Pressekontakt: info@urheber.info