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Diskurs

Donnerstag, 28.04.2016

Grüne Fraktion fordert Bildungs- und Wissenschaftsschranke

In einem Antrag für eine Bundestagsentschließung fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vorzulegen. Seit nunmehr über sechs Jahren hätten die letzten beid...

In einem Antrag für eine Bundestagsentschließung fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vorzulegen.
Seit nunmehr über sechs Jahren hätten die letzten beiden Bundesregierungen unter Führung der Union eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht angekündigt und noch keine entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, heißt es in dem Antrag der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 18/8245). Auch im Koalitionsvertrag habe die Regierung erklärt, eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen zu wollen (siehe News vom 27. November 2013). Das Fehlen dieser Schrankenregelung führe zu „großer Rechtsunsicherheit für Forscher, Wissenschaftler und Lehrer, aber auch für Infrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive und Museen“, wie auch das Gutachten von Katharina de la Durantaye belege (siehe News vom 2. Mai 2014).
Die Bildungs- und Wissenschaftsschranke soll nach Ansicht der Grünen einen umfassenden Zugang zum Wissensbestand praxistauglich regeln und vereinfachen und die zulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werkes für Lehr- und Lernzwecke oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ermöglichen, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den jeweiligen Zweck geboten ist und keinen kommerziellen Zwecken dient. Zudem soll ein zeitgemäßer Bildungsbegriff zugrunde gelegt werden, der sich als dynamischer, lebenslanger, offener, integrativer und kollaborativer Prozess versteht. Ferner soll dafür gesorgt werden, dass unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen, die Verleihbarkeit digitaler Inhalte durch wissenschaftliche Bibliotheken ermöglicht wird, und zwar unabhängig von welchem Ort die Ausleihe beziehungsweise dann die Nutzung erfolgt.
Gefordert wird von der Bundesregierung außerdem, „sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass im Zuge einer europaweiten Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für die Zwecke von Unterricht und Forschung an staatlich anerkannten Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen die gegebenenfalls noch fehlenden Voraussetzungen für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke geschaffen werden.“

Pressekontakt: info@urheber.info