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Diskurs

Donnerstag, 28.04.2016

Bundestag debattiert VG-Gesetz und Verlagsbeteiligung

Am Donnerstag, 28. April 2016, ab 17.35 Uhr wird der Bundestag das VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und den Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD zur Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften 45 Minuten lang abschließend beraten. Zur Debatte und ...

Am Donnerstag, 28. April 2016, ab 17.35 Uhr wird der Bundestag das VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und den Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD zur Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften 45 Minuten lang abschließend beraten.
Zur Debatte und Beschlussfassung steht zum einen der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechtsrahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften (BT-Drs. 18/7223 ), den die Bundesregierung im November 2015 beschlossen hatte (siehe News vom 11. November 2015). Mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz soll die EU-Richtlinie 2014/26/EU zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 10. April 2014).
Einige Punkte aus der öffentlichen Sachverständigenanhörung (siehe News vom 18. Februar 2016) des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf hat der federführende Ausschuss, der am 27. April getagt hatte, in seine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 18/8268) übernommen. So sollen die Verwertungsgesellschaften selbst regeln können, wie sie Mitglieder an ihren Mitgliederversammlungen „zusätzlich“ in elektronischer Form beteiligen können. Auch in Bezug auf Regelungen zu Gesamtverträgen und zur Anlagepolitik gibt es Änderungen.
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses enthält auch die Entschließung des Bundestags „Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten“, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, „zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Verlegerbeteiligung insbesondere an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommt, und gegebenenfalls zeitnah entsprechende Vorschläge vorzulegen“ (siehe News vom 26. April 2016).
Einen Entschließungsantrag legen auch Bündnis 90/die Grünen vor. Darin fordern sie, den Verwertungsgesellschaften zu ermöglichen, sich in unterschiedlichen Rechtsformen zu organisieren. Die Verwertungsgesellschaften sollten verpflichtet werden, sich untereinander über Schnittstellen auf Datenbestände zugreifen zu lassen, sodass mit vertretbarem Aufwand geklärt werden kann, welches Werk von welcher Verwertungsgesellschaft vertreten wird, heißt es bei bundestag.de.

Pressekontakt: info@urheber.info