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Diskurs

Donnerstag, 17.03.2016

Urhebervertragsrecht: Kritik und Protest der Urheberverbände

Mit Kritik, Entrüstung und Protest haben Urheberverbände auf den im Interesse der Verwerter verwässerten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts reagiert. Die Unternehmerverbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern hingegen weitere Änderungen in ihrem Si...

Mit Kritik, Entrüstung und Protest haben Urheberverbände auf den im Interesse der Verwerter verwässerten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts reagiert. Die Unternehmerverbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern hingegen weitere Änderungen in ihrem Sinne.
Am Mittwoch hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen (siehe News vom 16. März 2016). „Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass sich Urheber und Verwerter wieder auf Augenhöhe begegnen. Wir stärken die Position der Kreativen, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden”, hatte Bundesjustizminister Heiko Maas dazu etwas verspätet erklärt.
Massive Kritik am Regierungsentwurf kam bereits von Seiten der Urheberverbände nach Bekanntwerden des geleakten Entwurfs, so vom DJV und ver.di (siehe News vom 11. März 2016). Auch die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) und der Interessenverband Synchronschauspieler (IVS) protestierten: Der „Gesetzentwurf schwächt Rechte von Kreativen”. „Dieser Entwurf gibt den Urhebern Steine statt Brot. Die Regierung hat ihre Versprechungen großenteils nicht erfüllt, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte”, erklärte Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht (siehe News vom 15. März 2016).
Nach dem Kabinettsbeschluss appellierte der Deutsche Journalisten-Verband an Bundesrat und Bundestag, den Regierungsentwurf abzulehnen. „Das ist eine bis zur Unkenntlichkeit verwässerte Reform, die die Situation der Urheber nicht verbessert, sondern den Status quo in Stein meißelt“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Es sei bedauerlich, dass der Bundesjustizminister vor der Kabinettssitzung dem Druck der Verwerter nachgegeben und die Urheber auf dem Altar der Lobbyisten geopfert habe.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft fordert das Parlament auf, die heute im Kabinett beschlossene Reform des Urhebervertragsrechts deutlich nachzubessern. „Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die Kreativen und ihre Verbände gegenüber den Verwertern zu stärken, damit Verhandlungen auf Augenhöhe möglich sind”, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Der Regierungsentwurf sieht jedoch so viele Schlupflöcher vor, dass sich die Verwerter auch künftig in vielen Fällen Verhandlungen mit Gewerkschaften und Verbänden, die die Kreativen vertreten, entziehen können. Anreize für Branchenlösungen sind kaum vorhanden. Das darf nicht so bleiben.“
„Merkel und Maas lassen Urheber im Regen stehen”, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands Regie. „Vor allem die Veränderungen im Bereich der Mehrfachnutzung eines Werkes sind dramatisch, die Urhebern einen Anspruch auf Vergütung für jede Werknutzung gegeben hätten. Der Rückschnitt bei den Fristen für einen Rechterückruf des Urhebers ist gleichfalls beträchtlich. Und die Schlechterstellung von Film-Urhebern gegenüber bestimmten allgemeinen Verfügungsrechten wird weiter vorangetrieben”, kritisierte der BVR.
„Was nach sechsmonatigem Trommelfeuer der Verwerterseite von den hehren Zielen der Reform übriggeblieben ist, kann man getrost in die Tonne treten”, erklärte die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm. „Deutschlands Dokumentarfilmschaffende, die seit Jahren unter miserablen Grundvergütungen, buy-out-Konditionen und Knebelverträgen leiden, fühlen sich von der Bundesregierung verschaukelt, verraten und verkauft”, so die AG DOK.
Der Vorstand der Spiele-Autoren-Zunft hat mit Erschrecken die Verabschiedung des Regierungsentwurfs zum Urhebervertragsrecht zur Kenntnis genommen. „Von der anvisierten Augenhöhe kann keine Rede mehr sein: Das Kündigungsrecht der Urheber zur Unkenntlichkeit verstümmelt, die Informationspflicht als Grundlage für angemessene Vergütung entscheidend eingeschränkt, die Begrenzung von Total-Buy-Out-Verträgen entfällt und statt klarer Regeln blumige Interpretationsspielräume für Juristen”, heißt es in der Erklärung der SAZ
Währenddessen haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt, dass im vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein neues Urhebervertragsgesetz einige ursprünglich im Entwurf vorgesehene Regelungen – darunter das faktische Verbot von pauschalen Vergütungsvereinbarungen – entschärft wurden. Ihre Wünsche sind damit aber noch nicht alle erfüllt. BDZV und VDZ kritisieren das bereits abgeschwächte Verbandsklagerecht, das Rückrufrecht für Autoren und das Auskunftsrecht.

Pressekontakt: info@urheber.info