Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 09.03.2016

Verlagsbeteiligung: BGH weist erneut auf Verhandlung hin

Der Bundesgerichtshof scheint dem Verfahren um die Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort einen besonderen Stellenwert beizumessen. Einen Tag vor dem Verhandlungstermin am 10. März 2016 hat der BGH erneut auf diesen mit einer

Der Bundesgerichtshof scheint dem Verfahren um die Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort einen besonderen Stellenwert beizumessen. Einen Tag vor dem Verhandlungstermin am 10. März 2016 hat der BGH erneut auf diesen mit einer Pressemitteilung hingewiesen. Sie ist identisch mit der BGH-Pressemitteilung vom 19. Januar 2016 (siehe News vom 19. Januar 2016).
In dem Verfahren zum Verteilungsplan der VG Wort geht es um die Klage des wissenschaftlichen Autors Martin Vogel, die VG Wort sei nicht berechtigt, bei ihren Ausschüttungen an den Kläger einen Verlagsanteil zu berechnen. Das Revisionsverfahren der Verwertungsgesellschaft Wort gegen die Entscheidung des OLG München vom Oktober 2013 (siehe News vom 23. Oktober 2013) hatte der BGH im Dezember 2014 ausgesetzt (siehe News vom 19. Dezember 2014), um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im sogenannten Reprobel-Verfahren abzuwarten, in dem es unter anderem auch um die Verlagsbeteiligung an der Kopiervergütung ging. Die EuGH-Entscheidung fiel bekanntlich im November 2015 (siehe News vom 12. November 2015) und schlug – nicht nur – in Deutschland hohe Wellen.
Die Verwaltungsräte der VG Wort und der VG Bild-Kunst hatten nach Bewertung des Reprobel-Urteils des EuGH beschlossen, die Ausschüttungen an Verlage weiterhin auszusetzen. Außerdem wurde von den Verlagen kurzfristig eine Erklärung für einen Verjährungsverzicht für die bereits gezahlten Ausschüttungen des Jahres 2012 eingefordert (siehe News vom 30. November 2015).
Nun wird das Verfahren vor dem BGH mit einem Verhandlungstermin am 10. März 2016 um 11 Uhr wieder aufgenommen. Ob morgen in Karlsruhe ein Termin für eine Urteilsverkündung bekanntgegeben wird oder ob der BGH den EuGH um eine Vorabentscheidung über die in Deutschland nicht per Gesetz geregelte Verlagsbeteiligung ersuchen wird, ist ungewiss.

Pressekontakt: info@urheber.info