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Diskurs

Dienstag, 23.02.2016

Berlinale 2016: Rote Teppiche, Diskussionen um das Urheberrecht und die Erklärung der Kreativen

George Clooneys Eröffnungsfilm „Hail Caesar“ entstand, so ist zu vermuten – im Gegensatz zu der Geschichte, die er erzählt – auf der Basis des Mustervertrags, den die Screen Actors Guild, also die Schauspielergewerkschaft, mit der Produzentenallianz von Hollywood abgeschlossen...

George Clooneys Eröffnungsfilm „Hail Caesar“ entstand, so ist zu vermuten – im Gegensatz zu der Geschichte, die er erzählt – auf der Basis des Mustervertrags, den die Screen Actors Guild, also die Schauspielergewerkschaft, mit der Produzentenallianz von Hollywood abgeschlossen hat. Ebenso wird es sich mit den Verträgen der Coen-Brüder verhalten, die für Drehbuch und Regie verantwortlich zeichnen: Die Writers Guilds und die Directors Guild haben vergleichbare Verträge abgeschlossen, und neben ihnen weitere achtzig (!) Gewerkschaften. In der Traumfabrik scheinen diese Regelungen niemanden zu stören, im Gegenteil, sie liefern die Grundlage für das Einvernehmen von Kreativen und Produzenten in einer höchst erfolgreichen Branche, die die Herausforderungen der digitalen Zukunft angenommen hat und sich ständig neu erfindet.
In Berlin erfuhr man immerhin, dass die deutsche Produzentenallianz jüngst einen 43-seitigen Vertrag mit der ARD abgeschlossen hat, der die Zusammenarbeit von Produzenten und Sendern auf eine neue, moderne Grundlage stellen soll: nicht mehr Vollrechtsübertragung, sondern differenzierte Regelungen, die den Produzenten größere und von den Sendern unabhängige Auswertungsfenster öffnen.
Urheber und Schauspieler waren an diesen Verhandlungen nicht beteiligt. Ihre Rechtsposition soll, nach langen Jahren des Stillstands, mit einem novellierten Gesetz endlich an die Bedürfnisse der Neuzeit angepasst, flexibilisiert und vor allem gestärkt werden. Statt Buy-out Verträgen, abgeschlossen für 100 Jahre (Restlebenszeit plus 70 Jahre Schutzfrist) sollen nutzungsbezogene Verträge und Vergütungen die Regel werden und ein vorzeitiger Rechterückruf möglich sein. Außerdem sollen Kreative das Recht erhalten, Auskunft über die Verwertung ihrer Rechte zu erhalten. Eine Horrorvorstellung für viele Verwerter, da beispielsweise der Kameramann des Welterfolgs „Das Boot“, Jost Vacano, nach sechsjährigem (!) Prozessieren letztlich diese Auskunft erhielt und nun eine hohe sechsstellige Nachzahlungssumme im Raume steht. Das soll nun nach dem Willen des Justizministers zeitnah möglich werden.
Und, siehe oben, Verträge zwischen Verwerterbranchen und Urheberorganisationen – die „Gemeinsamen Vergütungsregeln“ – sollen zukünftig die Grundlage für differenziertere und werk- und leistungsbezogene Honorare, Rechtseinräumungen und Sonstiges bilden. Schließlich sollen die Verbände bei Nichteinhalten der Verträge die Einhaltung der Standards durch „Verbandsklagen“ einfordern können, um zu verhindern, dass der Einzelne sofort auf eine schwarze Liste gerät – in Hollywood eine bare Selbstverständlichkeit, meist jedoch nicht erforderlich, weil die Regeln im gegenseitigen Interesse an der effizienten Produktion eingehalten werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im September 2015 einen Referentenentwurf zur Modernisierung des Urhebervertragsgesetzes von 2002 vorgelegt, der die erwähnten Punkte in Gesetzessprache umsetzt.
Er hat erwartungsgemäß zum kollektiven Aufschrei der Kulturunternehmen geführt, für die der Status quo die beste aller Regelungen zu sein scheint. Vor allem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, aber auch die Musikwirtschaft und die Radio- und TV-Branche sahen sich ebenso wie die Produzenten durch die moderaten Regelungsvorschläge des BMJV an den Rand der Existenz gedrängt.
Schon vor der Berlinale gaben Veranstaltungen wie die des „Europäischen Instituts für Medienrecht“ am 28.1.2016 der kollektiven Empörung ein Forum, auf dem kaum Zeit zum Nachdenken geboten wurde. Schon gar nicht wurde etwa einem Unterstützer der Idee des Urhebervertragsrechts – mit Ausnahme des zuständigen Fachreferenten des BMJV, der am Anfang sprechen durfte – geschweige denn einem/r VertreterIn der UrheberInnen oder ausübenden KünstlerInnen auch nur fünf Minuten Zeit zu einer Stellungnahme gelassen. Lautstarke und kollektive Kritik sollen anscheinend das Gespräch über den Sinn des Gesetzes ersticken.
Buchverlage und Literaturagenten organisierten eine Unterschriftensammlung der Verlage und einiger prominenter Autoren gegen den im Entwurf vorgesehenen Rückfall der Rechte nach fünf Jahren. Dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass in branchenbezogenen Regelungen etwas anderes vereinbart werden kann – diese wesentliche mögliche Modifikation wurde nicht einmal erwähnt. Kritisiert wurde der Rechterückfall, obwohl schon heute in der Verlagsbranche starke Autoren Befristungen der Rechteeinräumung durchsetzen. Wo ist also das Problem? Zeitungen und Zeitschriften griffen in einer ersten Welle von Berichten diese Kritik auf, bevor besonnenere Köpfe in den Entwurf sahen und zu differenzierten Einschätzungen kamen.
Zahlreiche Berlinale-Veranstaltungen setzten die Diskussion fort. Während im Filmbereich durchaus positiv über die bisherigen, nach langen Verhandlungen geschlossenen, Vereinbarungen auf der Grundlage des Gesetzes von 2002 berichtet wurde, konnte man andernorts erschreckende Erkenntnisse über die administrative Ausstattung mancher Medienunternehmen gewinnen: Auskunftsansprüche können von ARD-Sendern nicht erfüllt werden, weil es an der Software fehlt (die reicht anscheinend nur aus, um die Pensionspläne der Mitarbeiter umzusetzen). Tochterunternehmen der ARD wissen nicht, wo ihre Filme verwertet werden und können deshalb auch den Mitwirkenden keine Informationen geben – alles schwer nachzuvollziehen angesichts einer Entwicklung der Medienbrache, die unter dem Stichwort 4.0 in anderen Foren durchaus in der Lage war, über ihre Zukunft nachzudenken.
Immerhin: Die zuständigen Minister, vor allem Heiko Maas, stellten sich den Diskussionen mit den Kreativen und den Verwertern und erläuterten ihre Pläne. Maas tat dies z. B. auf einer Diskussion mit bekannten Schauspielern in der Akademie der Künste. Auch Monika Grütters, die beim VDD-Empfang den Drehbuchpreis vergab, überraschte die Branche nicht nur mit einer Erhöhung ihrer Filmfördersubventionen, sondern auch mit ihrer öffentlich geäußerten Entschlossenheit, mit Heiko Maas die jeweils parteiintern geäußerten Positionen zum notwendigen Vertragsrecht auszugleichen, um zu einer befriedigenden Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zur Verbesserung der vertraglichen Situation der Kreativen zu gelangen.
Anscheinend hat das Engagement der Urheber und ihrer Organisationen für bestimmte Branchenvertreter auf der Verwerterseite schon den Geruch eines antiken Sklavenaufstandes. Und eine Regierung, die in ihrer Koalitionsvereinbarung das Problem bereits erkannt und Besserung der derzeit verfahrenen Situation angekündigt hatte, soll jetzt angeblich den Boden des Rechtsstaats verlassen, wenn sie versucht, endlich Augenhöhe in den Vertragsbeziehungen in der Kreativwirtschaft herzustellen. Es werden nur Vertragsmuster in Frage gestellt, die heute in der Branche üblich sind. Der Vorwurf des verfassungswidrigen Handelns der Regierung kommt neuerdings immer gut, nicht nur in Bayern, sondern auch in Berlin, wenn sonst die Argumente fehlen.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU ist erkannt worden, dass ohne auskömmliche Vergütung der Kreativen der Schmierstoff der Informationsgesellschaft auszugehen droht: Nicht nur sind die Leistungen, die von den Kreativen ausgehen, die Grundlage des Geschäfts, sondern für ihre Entfaltung ist es auch erforderlich, dass die UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen aus dem Diktat der von den starken Verwertern einseitig und auf Lebenszeit abgeschlossenen Verträge befreit werden.
EU-Kommissar Oettinger lobte in einem Gespräch mit prominenten Komponisten, Schauspielern, Regisseuren, Drehbuchautoren und Künstlern den hohen Grad der Mobilisierung der deutschen Kreativen im Rahmen der Initiative Urheberrecht. Er bekräftigte die Entschlossenheit der Kommission, im Rahmen ihres im Dezember unmittelbar nach der Zukunftskonferenz der Initiative Urheberrecht veröffentlichten Strategie zur Schaffung des digitalen Binnenmarkts auch die wirtschaftliche und vertragliche Position der Kreativen zu stärken.
Die deutsche Debatte um das Vertragsrecht spielt dabei ebenso wie das neue holländische Gesetz und die französischen Regelungen eine große Rolle.
Am Rande der Diskussionen war auch die Verlegerbeteiligung an den Vergütungen z.B. aus der Privatkopie ein Thema. Maas und Grütters schrieben einen gemeinsamen Brief an Oettinger, in dem die EU aufgefordert wird, dafür eine solide Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Thema wurde auch im Bundestags-Rechtsausschuss im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zum Verwertungsgesellschaftengesetz, einem weiteren Projekt aus dem Hause Maas bzw. der EU, die eine entsprechende Richtlinie beschlossen hat, erörtert.
Verständlich, dass der betroffene Börsenverein als Standesvertretung der Verlage in diesem Punkt mit Recht auf der Beibehaltung seiner bisherigen Position beharrt.
Schade nur, dass ihm zum Thema Modernisierung des Urhebervertragsrechts und die daraus folgende Entwicklungsperspektive auch im Hinblick auf neue, flexiblere gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten, besonders angesichts der wachsenden Marktmacht der US-Internetkonzerne, nichts weiter als das Beharren auf der Bewahrung des Status quo einfällt. Der Hinweis darauf, dass in der Verlagsbranche alles so kompliziert sei, dass man über neue Geschäftsmodelle und gar über Vergütungsregeln besser gar nicht nachdenken solle, führt nicht weiter. Auch da hilft ein Blick nach Hollywood: Die Guild-Agreements, sprich „Gemeinsame Vergütungsregeln“, in den USA ermöglichen 2.000 Variationen des Vertragsabschlusses und werden damit dem Wunsch nach vielen Gestaltungsmöglichkeiten gerecht! Nur guter Wille zur Einigung muss vorhanden sein.
Fazit der Diskussionen: Nur eine auf Augenhöhe, differenziert auf Verwertungsmöglichkeiten orientierte und auf der Basis klarer und flexibler Vertragsbedingungen gut zusammenarbeitende Kulturindustrie kann die Herausforderungen der Internet-Wirtschaft meistern, in der weltweit agierende Konzerne v.a. aus Kalifornien die Entwicklung bestimmen und entscheiden. Gefordert ist daher nicht die wütende Auseinandersetzung mit den unbotmäßigen Kreativen und der Versuch, ihre vom BMJV im Gesetzentwurf zurückhaltend formulierten Forderungen allesamt in die Tonne zu treten, sondern das Gespräch über Lösungen auf Augenhöhe, die die gesamte Branche befrieden und für die vielfältigen Verwertungsmöglichkeiten von Werken jeweils die besten Lösungen für das Bestreben bieten, gemeinsame Ansätze suchen.
Die UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen – immerhin rund 140.000! – der mehr als 35 Verbände und Gewerkschaften, die in der Initiative Urheberrecht zusammenarbeiten, rufen in einer gemeinsamen Erklärung seit Februar 2016 dazu auf: Es ist nun an den Verwertern, dieses Gesprächsangebot anzunehmen, wenn sie nicht allein der Politik die Entscheidung über die weitere Behandlung des Entwurfs überlassen wollen. Innerhalb kürzester Zeit haben sich immerhin schon über 6.000 Kreative angeschlossen! (siehe http://urheber.info/erklaerung)
Zu hoffen wäre, dass die offenen Fragen im laufenden Gesetzgebungsprozess schnell gelöst werden, damit sich die Diskussionen im Rahmen der nächsten Berlinale im Jahr 2017 dem zentralen Thema im Rahmen der „Kultur 4.0.“ widmen können: dem „Value Gap“ zwischen den gigantischen Erlösen der technischen Dienstleister der Internetökonomie auf der einen Seite und der Kreativwirtschaft – Urheber, ausübende Künstler und ihre Werkverwerter, an die nur ein Bruchteil des Gewinns fließt, auf der anderen.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

  1. Februar 2016

Erklärung der UrheberInnen und KünstlerInnen – Gemeinsam für ein faires Urhebervertragsrecht!

ini-urheberrecht-berlinale-2016-02-23.pdf (pdf, 240.79 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info