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Diskurs

Donnerstag, 18.02.2016

LG Berlin weist Verleger-Kartellklage gegen Google ab

Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin hat die Klage von elf Verlagsgruppen gegen Google abgewiesen. Damit zeichnet sich auch im zweiten Klagestrang der in der VG Media organisierten Medienkonzerne um das Presseverleger-Leistungsschutzrecht eine langjährige juristische Ause...

Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin hat die Klage von elf Verlagsgruppen gegen Google abgewiesen. Damit zeichnet sich auch im zweiten Klagestrang der in der VG Media organisierten Medienkonzerne um das Presseverleger-Leistungsschutzrecht eine langjährige juristische Auseinandersetzung ab.
Zwar habe Google mit seinen Diensten eine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt. Allerdings sehe das Landgericht keine Diskriminierung der Kläger, begründete eine Gerichtssprecherin die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Im Berliner Verfahren ging es um die Frage, ob der Suchmaschinen-Konzern bei den Presseverlegern die kostenfreie Nutzung kleiner Teile von Inhalten auf Google News und dem Suchangebot von Google erzwungen habe. Die Verlagsgruppen, zu denen auch Branchengrößen wie Axel Springer, Madsack, Burda, Funke und DuMont Schauberg gehören, werfen dem Internetkonzern den Missbrauch seiner Marktmacht vor. Doch im Kern dreht sich der Rechtsstreit um das seit August 2013 geltende Verleger-Leistungsschutzrecht. Danach müssten Suchmaschinenbetreiber wie Google für Inhalte, die über „einzelne Worte oder kleine Textausschnitte“, sogenannte Snippets, hinausgehen, Geld an die Verleger zahlen. Tun sie aber nicht.
In dem Berliner Fall gehe es aber nur um das Kartellrecht, führte Peter Scholz, Vorsitzender Richter am Landgericht, bei der Verhandlung am 19. Februar 2016 aus, berichtet Stefan Krempl bei heise online . Er sehe für alle Beteiligten eine „Win-Win-Situation“, da auch den Verlagswebseiten Besucher und damit Werbeeinnahmen zugeführt werden. Schon eingangs habe Scholz – so Krempl – erklärt: „Nach der Vorberatung tendiert die Kammer dazu, die Klage abzuweisen.“ So steht es auch im Urteil (Az.: 92O5/14 Kart), das die Kartellrechtskammer direkt nach der zweistündigen Sitzung verfasste.
Die Verlage prüfen nach dpa-Informationen, ob vor die nächst höhere Instanz, das Kammergericht des Landes Berlin, ziehen wollen. „Nach dem Bundeskartellamt hat nun auch das Berliner Landgericht bestätigt, dass Googles Reaktion auf das Leistungsschutzrecht gesetzeskonform ist und keine Diskriminierung der von der VG Media vertretenen Verlage darstellt“, erklärte ein Google-Sprecher die Entscheidung gegenüber Golem.
Dort hatte die VG Media im September 2015 bereits die zweite Niederlage erlitten. In dem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Google hatte das Bundeskartellamt entschieden, dass gegen den Suchmaschinenkonzern im Zusammenhang mit dem Verleger-Leistungsschutzrecht kein Verfahren eingeleitet wird (siehe News vom 9. September 2015). Bereits im August 2014 hatte das Bundeskartellamt eine Beschwerde von zwölf deutschen Verlagen gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht zurückgewiesen (siehe News vom 22. August 2014). Nach der Ankündigung des Internetkonzern, in den Suchergebnissen bei Google News bei Onlineartikeln von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, nur noch die Überschrift anzuzeigen (siehe News vom 10. Oktober 2014), hatte die VG Media eine neue Kampagne in Richtung Kartellamt und Politik gestartet (siehe News vom 17. Oktober 2014 ). Daraufhin hatte Google das Bundeskartellamt um eine formelle Feststellung gebeten, dass es in Sachen Leistungsschutzrecht nicht gegen den Konzern tätig wird (siehe News vom 20. Oktober 2014).
In dem anderen Klagestrang geht es um die eigentliche Vergütung. Auch hier haben die Verleger Zivilklage gegen den US-Suchmaschinenkonzern eingereicht (siehe News vom 6. Januar 2016), nachdem die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes am 24. September 2015 entschieden hatte, der von der VG Media aufgestellte Tarif sei zwar anwendbar, aber zu hoch (siehe News vom 25. September 2015).
Das umstrittene Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde 2013 kurz vor dem Ende der schwarz-gelben Legislaturperiode verabschiedet (siehe News vom 1. März 2013). Geld vom Suchmaschinenbetreiber Google an die Zeitungsverlagen ist bisher nicht geflossen. Im Oktober 2014 haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage bei der Durchsetzung des Presse-Leistungsschutzrechts vorerst vor Google kapituliert (siehe News vom 23. Oktober 2014), wenig später auch das Medienhaus Springer (siehe News vom 5. November 2014). in Erfahrung bringen können. Eine Evaluierung des Gesetzes ist von der Bundesregierung bislang nicht in Auftrag gegeben worden (siehe News vom 17. Dezember 2015).

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