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Diskurs

Montag, 15.02.2016

GEMA gegen YouTube: Sperrtafel-Verbot nun rechtskräftig

Das Verbot der „GEMA-Sperrtafeln“ auf YouTube ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Konzerns gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 4. Februar 2016 zurückgewiesen (I ZR 120/15). Das Verfahren ist ...

Das Verbot der „GEMA-Sperrtafeln“ auf YouTube ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Konzerns gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 4. Februar 2016 zurückgewiesen (I ZR 120/15).
Das Verfahren ist damit rechtskräftig beendet, teilt die Kanzlei Raue LLP mit, die damit das Verfahren um die YouTube-Sperrtafeln für die GEMA erfolgreich abgeschlossen hat. Bereits im Februar 2014 stellte das LG München in erster Instanz fest, der Text „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid" erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt (siehe News vom 25. Februar 2014). Das OLG München bestätigt im Mai 2015 die Entscheidung der ersten Instanz und wertete diesen Hinweis als „unlauter und wettbewerbswidrig“ (siehe News vom 13. Mai 2015).
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung der GEMA, Musikurheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires angemessen zu entlohnen. Die Google-Tochter YouTube zahlt jedoch keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf ihrer Online-Videoplattform, obwohl sie mit der Musik enorme Werbeerlöse erwirtschaftet. Seit 2009 verhandeln GEMA und YouTube über einen neuen Lizenzvertrag. Dabei vertritt YouTube den Standpunkt, keine Lizenz für Videos, die Musik enthalten, erwerben zu müssen.

Pressekontakt: info@urheber.info