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Diskurs

Donnerstag, 21.01.2016

Börsenverein droht und fordert Autoren-Solidarität

Der Börsenverein hat erneut den Referentenentwurf für die Reform des Urhebervertragsrechts des Bundesjustizministeriums scharf kritisiert, insbesondere das vorgeschlagenen Rückrufrecht. Unterstützung findet der Verlegerverband nach eigenen Angaben bei Kulturstaatsministerin Mo...

Der Börsenverein hat erneut den Referentenentwurf für die Reform des Urhebervertragsrechts des Bundesjustizministeriums scharf kritisiert, insbesondere das vorgeschlagenen Rückrufrecht. Unterstützung findet der Verlegerverband nach eigenen Angaben bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Aus dem Gesetzentwurf müssten zumindest „die Regelungen zum 5-Jahres-Rückrufrecht, zum gesetzlichen Auskunftsanspruch und zur Verschärfung des Rückrufsrechts wegen Nichtausübung aus dem Gesetzentwurf entfernt und das Recht auf Einzelvergütung bei Mehrfachnutzung .. geändert werden, heißt es in der Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die kürzlich vom Institut für Urheber- und Medienrecht veröffentlicht wurde. Ähnlich hatte der Buchverlegerverband bereits wenige Tage, nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf an die interessierten Verbände und Institutionen versandt hatte (siehe News vom 5. Oktober 2015), reagiert (siehe News vom 7. Oktober 2015).
Sollte das Rückrufrecht wie vorgesehen Gesetz werden, kündigt der Börsenverein eine flächendeckende Kürzung der Autorenhonorare an. „Neben den Garantiezahlungen für die Primärpublikation entfielen für die Autoren deshalb zugleich die Lizenzvorschüsse für die Taschenbuchauswertung, an denen sie derzeit z.B. bei Publikumsverlagen standardmäßig mit 60 Prozent beteiligt werden“, heißt es in dem 15-seitigen Papier. Zudem seien die Vorschläge zur Durchsetzbarkeit von Gemeinsamen Vergütungsregeln „mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbar“.
Während sich der Verlegerverband in seinem Papier mehrfach gegen den Verband deutscher Schriftsteller (VS in ver.di) positioniert, der angesichts „von über 400.000 wahrnehmungs- bzw. bezugsberechtigten Textautoren“ der VG Wort lediglich „– einschließlich der Übersetzer – 3.600 Autoren organisiert, also weniger als 1 Prozent“, fordert der Börsenverein parallel die Solidarität der Autoren beim Erhalt der Verlagsausschüttung der Verwertungsgesellschaften ein (siehe News vom 21. März 2015).
In den Punkten Verlagsbeteiligung (siehe News vom 21. Januar 2016) und Streichungen im Urhebervertragsrechtsentwurf sucht der Verlegerverband Unterstützung in der Politik. Und findet sie nach einem Bericht auf boersenblatt.net bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Sie habe beim Jahrestreffen der AG Publikumsverlage am 21. Januar 2016 signalisiert, „dass sie in den entscheidenden Fragen aktueller Gesetzesnovellierungen hinter den Verlegern steht.“ In Bezug auf die kurz zuvor verabschiedete Resolution der Verleger zur Verlagsbeteiligung, habe sie erklärt: „Die Bundesregierung nimmt Ihre Bedenken sehr ernst.“
Und zur Reform des Urhebervertragsrechts heißt es dort: Sie habe ihre Zweifel, dass einige Regelungen nicht übers Ziel hinausschießen, etwa den Rechterückruf nach fünf Jahren. „Es sind längere Verwertungszeiträume erforderlich.“ Auch die Auskunftsregelungen erschienen nicht praxistauglich. Aber: „Ich bin vorsichtig optimistisch, dass der Referentenentwurf in unserem Sinne verbessert werden wird.“

Pressekontakt: info@urheber.info