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Diskurs

Donnerstag, 07.01.2016

Google Books: Letzte Chance für Authors Guild vor Gericht

Im Rechtsstreit der Authors Guild mit dem Suchmaschinenkonzern Google über das Einscannen und die Online-Weiterverbreitung von Büchern durch Google Books hat die US-Autorenvereinigung nun als letzte Möglichkeit den Supreme Court angerufen. Der Oberste Gerichtshof der USA muss ...

Im Rechtsstreit der Authors Guild mit dem Suchmaschinenkonzern Google über das Einscannen und die Online-Weiterverbreitung von Büchern durch Google Books hat die US-Autorenvereinigung nun als letzte Möglichkeit den Supreme Court angerufen. Der Oberste Gerichtshof der USA muss nun entscheiden, ob er den Fall annimmt.
Eine entsprechende Petition an den Supreme Court hat die Authors Guild laut einer Mitteilung auf ihrer Website am 31. Dezember 2015 eingereicht. Für die US-Autorenvereinigung ist dies die letzte Möglichkeit, den Urheberrechtsstreit mit Google noch zu ihren Gunsten zu entscheiden. Im Berufungsverfahren hatte der U.S. Court of Appeals for the Second Circuit im Oktober 2015 die Musterklage der Authors Guild in zweiter Instanz abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Google mehr als bestätigt (siehe News vom 19. Oktober 2015).
Die Authors Guild wollte erreichen, dass Google für die Nutzung geschützter Werke bezahlt. Eingescannte Bücher sollten nicht mehr ohne Weiteres verbreitet werden können. Authors Guild hatte argumentiert, dass sich über mehrfache Anfragen bei der Google-Buchsuche aus den gefundenen Textauszügen nahezu das gesamte Werk zusammenfügen lasse. Dem folgten die Richter auch in der zweiten Instanz nicht. Die Digitalisierung von Büchern und ihre Einstellung bei Google Books im Internet sei als „Fair Use” im Rahmen des US-Copyrights erlaubt, hatte das New Yorker Gericht entschieden und die Klage gegen den Internetkonzern Google zurückgewiesen.
Der Rechtsstreit um Google Books läuft bereits seit 2005, nachdem Google damit begonnen hatte, Bücher in großen Bibliotheken einzuscannen und im Internet zugänglich zu machen. Dies und die „Class Action” der US-Autoren sowie -Verlage gegen Google erregte auch in Deutschland große Aufmerksamkeit, da auch viele Tausende Werke deutscher Autorinnen und Autoren betroffen sind. Der Versuch einer gemeinsamen Vereinbarung eines „Google Book Settlements” scheiterte 2011 endgültig am Veto des Richters Denny Chin, der durch den Vergleich den Wettbewerb gefährdet sah. 2012 legte Google den Streit mit den US-Verlagen bei, während die Autoren ihre Klage aufrecht hielten.
Der U.S. Supreme Court kann nun frei darüber entscheiden, ob er den Fall zur Entscheidung annimmt. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 6. Januar berichtete, werden durch den Supreme Court in der Regel nur solche Petitionen berücksichtigt, die eine unter den Berufungsgerichten umstrittene Rechtsfrage betreffen. Damit argumentieren die Anwälte der Authors Guild in der Eingabe: Drei Gerichte zählen sie auf ihrer Seite des Rechtsstreits, drei auf der gegnerischen. Dem New Yorker Urteil aus der Feder des Urheberrechtsexperten Pierre Leval werfen sie laut FAZ vor, es laufe auf eine Revolution des Copyright-Systems hinaus und würde den Schutz des individuellen geistigen Eigentums aushebeln.

Pressekontakt: info@urheber.info