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Diskurs

Sonntag, 27.12.2015

NRW-Initiative will Weiterverkauf von E-Books lockern

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty will den Weiterverkauf und das Verschenken von E-Books gesetzlich ermöglichen. Der SPD-Politiker kündigte eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat an. Online-Buchhändler würden in ihren Allgemeinen Geschäftsbeding...

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty will den Weiterverkauf und das Verschenken von E-Books gesetzlich ermöglichen. Der SPD-Politiker kündigte eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat an.
Online-Buchhändler würden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) häufig regeln, dass E-Books weder weiterverkauft noch ohne weiteres verschenkt werden dürfen. Dagegen werde das Land NRW vorgehen, kündigte Kutschaty gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf an. „Mir leuchtet die Unterscheidung, die der Onlinehandel zwischen realen Büchern und E-Books machen will, nicht ein“, sagte er. Mit einer Bundesratsinitiative will der SPD-Politiker darauf hinwirken, „Wildwuchs in den Geschäftsbedingungen des digitalen Handels zu kappen“.
Die Justizministerkonferenz hatte NRW im Frühjahr 2015 beauftragt, federführend zu prüfen, ob die Digitalisierung Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erfordert. Im Herbst 2016 wollen die Justizminister von Bund und Ländern erneut darüber beraten, heißt es in dem dpa-Bericht.
Oberlandesgerichte haben bislang im Sinne der Online-Buchhändler gegen den Weiterverkauf heruntergeladener E-Books und Hörbücher entschieden, so zuletzt das OLG Hamburg im März 2015 (siehe News vom 15. April 2015). Die Verbraucherschützer hatten jeweils gegen sie geklagt, weil sie per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. In allen drei Fällen entschieden die Gerichte, dass die Buchhändler auch künftig den Weiterverkauf von E-Books verbieten dürfen. Deshalb will Kutschaty bei den Rechtsnormen für AGB ansetzen.
Mit ihrer Bundesratsinitiative schlägt die rot-grüne Landesregierung von NRW einen deutlich anderen Weg ein als das grün-rot regierte Baden-Württemberg. Auch die dortige Landesregierung will erreichen, dass E-Books künftig wie gelesene Bücher weiterverkauft werden dürfen, kam aber durch das Ergebnis einer vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) beauftragten Studie zu dem Schluss, dass das Weiterveräußerungsrecht für digitale Güter auf EU-Ebene eingeführt werden müsse (siehe News vom 22. Oktober 2015).
Das MLR setzt sich bereits seit einigen Jahren für eine „Neuausrichtung des Urheberrechts“ zugunsten von Nutzerinnen und Nutzer ein. 2013 und 2014 erwirkte es einstimmige Beschlüsse der der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), mit denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich für eine rechtliche Gleichstellung von analogen und digitalen Werken einzusetzen und prüfen zu lassen, wie diese Gleichstellung erfolgen und gesetzlich geregelt werden könnte. Die Forderung nach einer rechtlichen Gleichstellung war außerdem Teil eines Positionspapiers (Download), welches das MLR im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) herausgegeben hat (siehe News vom 7. Juni 2013).

Pressekontakt: info@urheber.info