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Diskurs

Donnerstag, 17.12.2015

Leistungsschutzrecht: Nichts Neues von der Bundesregierung

Nichts Neues in Sachen Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die Grünen-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung in Erfahrung bringen können. Eine Evaluierung des vor zweieinhalb Jahren in Kraft getretenen Gesetzes ist bislang nicht in Auftrag gegeben worden. Das Gese...

Nichts Neues in Sachen Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die Grünen-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung in Erfahrung bringen können. Eine Evaluierung des vor zweieinhalb Jahren in Kraft getretenen Gesetzes ist bislang nicht in Auftrag gegeben worden.
Das Gesetz sollte Presseverlagen die Möglichkeit geben, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen – bisher ohne Erfolg. Deshalb hatten Tabea Rößner und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 18/6953) nach dem Stand der von der Bundesregierung versprochenen Evaluierung des Gesetzes gefragt.
„Die aktuellen Entwicklungen beobachte sie“, teilte die Bundesregierung in ihrer vorab von netzpolitik.org veröffentlichten Antwort mit, habe aber „bislang noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers zum Gegenstand haben.“ Auch in Bezug auf eine mögliche Einführung eines Presse-Leistungsschutzrechts hält sie sich bedeckt.
„Die Bundesregierung ist strategielos und hat offenbar jede Handlung eingestellt. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung ist nicht in Sicht. Auch die bis dato erfolgte sonstige Erkenntnisgewinnung beläuft sich gen Null“, kommentierte Tabea Rößner die Regierungsantwort gegenüber netzpolitik.org. Es „scheint die Strategie zu sein, erst einmal gar nichts zu unternehmen. Damit stellt sie allerdings die Gerichte vor eine nicht ganz unerhebliche Aufgabe. Derzeit sind nach ihren eigenen Angaben bereits sieben Verfahren im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht angestrengt worden. Es wird Jahre der Klärung brauchen.“
Das umstrittene Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde 2013 kurz vor dem Ende der schwarz-gelben Legislaturperiode verabschiedet (siehe News vom 1. März 2013). Verbände aus dem Kreis der Initiative Urheberrecht wie Freischreiber, DJV und ver.di hatten gegen das Gesetz Stellung bezogen. Geld vom Suchmaschinenbetreiber Google an die Zeitungsverlagen war bisher nicht geflossen. Im Oktober 2014 haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage bei der Durchsetzung des Presse-Leistungsschutzrechts vorerst vor Google kapituliert (siehe News vom 23. Oktober 2014), wenig später auch das Medienhaus Springer (siehe News vom 5. November 2014). Bereits Ende 2014 hatten die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken in einem gemeinsamen Gesetzesentwurf die Abschaffung dieses Leistungsschutzrechts für Presseverlage gefordert (siehe News vom 25. November 2014).

Pressekontakt: info@urheber.info