Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Dienstag, 15.12.2015

Landgericht Leipzig: Kinox.to-Betreiber zu Haftstrafe verurteilt

Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals kinox.to ist vom Landgericht Leipzig zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den 29-Jährigen unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig (Az: 11 KL...

Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals kinox.to ist vom Landgericht Leipzig zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den 29-Jährigen unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig (Az: 11 KLs 390 Js 9/15).
Das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen, sagte ein Gerichtssprecher, laut dpa. Der 29-Jährige habe im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafrahmen in Aussicht gestellt.
Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal verlinkt auf illegale Kopien aktueller Filme und Serien. Es ist noch immer am Netz.
Durch seine Arbeit bei der kino.to und dem anschließenden Betrieb von kinox.to mit einer kino.to-Datenbankkopie habe sich der Angeklagte der „gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht“, erklärte das Gericht. Hinzu kämmen zwei Fälle von Computersabotage.
Die Schließung der Streaming-Plattform kino.to im Juni 2011 hatte in Deutschland das illegale Abrufen von Filmen und Musik im Internet lediglich kurzfristig eingedämmt, ergab in diesem Jahr eine aktuellen im Auftrag der EU-Kommission (siehe News vom 20. Mai 2015). In Bezug auf kino.to hatte 2014 der Europäische Gerichtshof in einem vielbeachteten Prozess entschieden, dass Internetserviceprovider von nationalen Gerichten zur Sperrung des Zugangs zu Webangeboten verpflichtet werden können, auf denen Urheberrechte verletzt werden (siehe News vom 27. März 2014).

Pressekontakt: info@urheber.info