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Diskurs

Dienstag, 15.12.2015

Deutscher Kulturrat setzt sich für Verlagsbeteiligung ein

Der Deutsche Kulturrat hat die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich im EU-Recht klargestellt wird, dass auch Verlage an den Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt werden können. In einer ...

Der Deutsche Kulturrat hat die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich im EU-Recht klargestellt wird, dass auch Verlage an den Einnahmen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt werden können.
In einer Resolution begrüßte der Deutsche Kulturrat die Ankündigung von Justizminister Heiko Maas bei der Konferenz „Zukunft des Urheberrechts“, in diesem Sinne in Brüssel tätig zu werden (siehe News vom 1. Dezember 2015). Vor dem Hintergrund von anhängigen Gerichtsverfahren bestehe erhebliche rechtliche Unsicherheit, inwieweit Verlage an den Einnahmen aufgrund von Vergütungsansprüchen für gesetzlich erlaubte Nutzungen, wie u.a. für die Privatkopie, partizipieren dürfen.
„In Deutschland – und in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten – ist vorgesehen, dass neben Autoren oder Leistungsschutzberechtigten auch Verlage Ausschüttungen aufgrund von gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten“, heißt es in der Resolution. „Derartige Vergütungsansprüche werden in der Regel von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, die in bestimmten Bereichen von jeher Autoren und Verlage gemeinsam vertreten. In Deutschland ist das bei GEMA, VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition der Fall.“
Zuletzt hatte sich der EuGH in einer Auseinandersetzung zwischen der belgischen Verwertungsgesellschaft Reprobel und dem Gerätehersteller Hewlett Packard auch mit der Frage der Verlegerbeteiligung befasst (siehe News vom 12. November 2015). „Vor dem Hintergrund der jüngsten EuGH-Entscheidung ist es allerdings dringend erforderlich, die Zulässigkeit der Verlegerbeteiligung in geeigneter Weise im Europäischen Recht klarzustellen“, sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann. „Unabhängig von den anhängigen Gerichtsverfahren, deren Ausgang weiterhin offen ist, muss in dieser wichtigen Frage schnellstmöglich für Rechtssicherheit gesorgt werden.“ Der Deutsche Kulturrat hat auf seinem Treffen am 9. Dezember außerdem eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen (siehe Update der News vom 27. November 2015).

Pressekontakt: info@urheber.info