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Diskurs

Montag, 14.12.2015

Urhebervertragsrecht: Offener Brief gegen das Rückrufsrecht

Drei Verleger haben einen „Offener Brief zum Urheberrecht an die Bundesregierung“ initiiert, der am 11. Dezember 2015 unterzeichnet von mehr als 250 Verlegern, Schriftstellern und Literaturagenten online veröffentlicht wurde. Darin beziehen sie Position gegen die Reform des Ur...

Drei Verleger haben einen „Offener Brief zum Urheberrecht an die Bundesregierung“ initiiert, der am 11. Dezember 2015 unterzeichnet von mehr als 250 Verlegern, Schriftstellern und Literaturagenten online veröffentlicht wurde. Darin beziehen sie Position gegen die Reform des Urhebervertragsrechts, insbesondere gegen das im Referentenentwurf enthaltene Rückrufsrecht.
Die Initiatoren des Appells sind die Verleger Jonathan Landgrebe, Geschäftsführer des Suhrkamp und des Insel Verlags, Jonathan Beck, der den Verlag C.H.Beck in den Bereichen Literatur, Sachbuch und Wissenschaft leitet, und Elisabeth Ruge, Mitgründerin des Berlin Verlags und mittlerweile als Literaturagentin tätig. Publizistisch begleitet wurde die Veröffentlichung durch ein Interview mit Hans Magnus Enzensberger im Magazin „Spiegel“ (Hinweis bei Spiegel Online) und einen Artikel in der Print-Ausgabe der FAZ (in anderer Version später online ).
Der Referentenentwurf zur Novellierung des Urhebervertragsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (siehe News vom 5. Oktober 2015) enthält eine neue Regelung, nach der ein Autor fünf Jahre nach der Manuskriptabgabe und ab dann jederzeit, die Rechte vom Verlag zurückrufen kann. Voraussetzung ist, dass ihm ein besseres Angebot für die Nutzung dieser Rechte vorliegt. Der ursprüngliche Verlag kann den Rückruf abwenden, wenn er die neuen Konditionen des Gegenangebots akzeptiert. Er hat also ein quasi „Vorkaufsrecht“.
In der Erläuterung zum Brief („Warum dieser Brief?“) warnen seine Initiatoren vor den gravierenden Folgen für den Buchmarkt: „Unter dieser Voraussetzung wird es den Verlagen unmöglich, Risiken einzugehen und in Bücher mit langfristiger Perspektive zu investieren, gerade dann, wenn mit ihnen eben keine kurzfristigen Gewinne verbunden sind. Unter solchen Voraussetzungen wäre es Verlagen nicht einmal mehr möglich, Übersetzungen ins Ausland zu vergeben, da sie auch den ausländischen Verlagen nur für wenige Jahre die Möglichkeit zur Veröffentlichung garantieren könnten. In der bisherigen Form stellt der Gesetzesentwurf alles in Frage, wofür die Verlage, die mit ihren Autor*innen langfristig zusammenarbeiten möchten, stehen.“
Nach Ansicht der Initiative Urheberrecht ist der Referentenentwurf des BMJV eine gute Grundlage, um die Reform des Urhebervertragsrechts zu Ende zu führen (siehe News vom 11. Dezember 2015). „Unverständlich ist die Fundamentalopposition bestimmter Unternehmensgruppen. Offene Fragen wie die Neugestaltung von Rechterückfall oder -rückruf oder die Ausgestaltung von Auskunftsverpflichtungen – die in jeder anderen Wirtschaftsbranche selbstverständlich sind –, werden zum Anlass genommen, das Gesetz und seine Absichten zu diskreditieren. Richtig wäre, das Angebot der UrheberInnen, aber auch des Ministeriums, aufzugreifen und gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten.“
Der Deutsche Journalisten-Verband hat mit Entschiedenheit dem offenen Brief von Verlegern und Buchautoren widersprochen, der den Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform als „schädlich“ für die Interessen der Autoren bezeichnet. Das Gegenteil sei der Fall, stellte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall klar: „Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zieht aus dem jahrzehntelangen Ungleichgewicht zwischen Urhebern und Verlagen den Schluss, endlich gesetzliche Waffengleichheit herzustellen. Das ist längst überfällig.“
Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft widersprach den Initiatoren des offenen Briefs. Bei der Neugestaltung des Urhebervertragsrechts „müssen die Rechte der Kreativen an ihrem geistigen Eigentum gestärkt werden. Dazu gehört auch, die derzeit übliche Praxis, Rechte bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder der Autorin an den Verlag zu übertragen, einzuschränken. Eine verbesserte Rückholbarkeit von Nutzungsrechten stärkt ihre Verhandlungsposition“, sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke. „Es ist allen bewusst, dass Urheber für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke auf Verleger, Produzenten, Vermittler und andere Verwerter angewiesen sind. Aber eine ewige Rechteübertragung kann dafür nicht die Lösung sein“, sagte Werneke. ver.di schlägt stattdessen vor, mittels gemeinsamer Vergütungsregeln oder Tarifverträgen festzulegen, wie ein Rechterückfall praktikabel ausgestaltet oder abbedingt werden kann, wenn im Gegenzug eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet wird.

Pressekontakt: info@urheber.info