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Diskurs

Dienstag, 24.11.2015

ARD, ZDF und Produzentenallianz vereinbaren Eckpunkte

ARD und ZDF haben mit der Produzentenallianz eine neue „Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen“ abgeschlossen. Über die

ARD und ZDF haben mit der Produzentenallianz eine neue „Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen“ abgeschlossen.
Über die Eckpunktevereinbarung, die am 24. November 2015 veröffentlicht wurde, war drei Jahre verhandelt worden. Sie tritt an die Stelle der entsprechenden Vereinbarungen aus dem Jahr 2002/2003 und 2009 und regeln unter anderem die kommerziellen Video-on-Demand-Rechte (VoD) von Kinofilmen, an denen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als Koproduzenten beteiligt sind Die Vereinbarung ist auch von Bedeutung für Urheber und ausübende Künstler bei Film- und Fernsehproduktionen, da die Produzentenallianz ihrerseits im Tarifvertrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) Erlösbeteiligungen für Filmschaffende (siehe Nachrichten vom 9. Januar) oder in Gemeinsamen Vergütungsregeln mit dem Bundesverband Regie (BVR) vereinbart hat (siehe Nachrichten vom 25. Februar 2015).
Pay-VoD-Rechte stehen künftig exklusiv dem Produzenten zu, wenn der Sender mit weniger als 50 Prozent an den Herstellungskosten beteiligt war, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Weiter regeln die Eckpunkte unter anderem den Einsatz von Geolocation-Maßnahmen durch die Sender beim Streaming ihrer Programme, die Verwertung der SVoD- (Subscription-Video-on-Demand für Abomodelle) und der Pay-TV-Rechte sowie eine Verkürzung der Entscheidungsprozesse und der Vertragsabwicklung. Auch würden die Vertragsbedingungen für den Produzenten bei untergeordneter finanzieller Beteiligung der Rundfunkanstalt verbessert. Die Eckpunktevereinbarung gilt bis 31. Dezember 2016. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Auslaufen der Vereinbarung gekündigt wird.

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