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Diskurs

Mittwoch, 04.11.2015

"Kölner Entwurf" an Deutschen Bundestag übergeben

Die Deutsche Stiftung Eigentum hat den „Kölner Entwurf“ zur Reform des Urhebervertragsrechts in Buchform veröffentlicht und in einer Veranstaltung in der Berliner Landesvertretung Sachsen-Anhalt an den Gesetzgeber, vertreten durch die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages...

Die Deutsche Stiftung Eigentum hat den „Kölner Entwurf“ zur Reform des Urhebervertragsrechts in Buchform veröffentlicht und in einer Veranstaltung in der Berliner Landesvertretung Sachsen-Anhalt an den Gesetzgeber, vertreten durch die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Petra Pau, übergeben.
Das Buch in der Schriftenreihe „Bibliothek des Eigentums“ dokumentiert die Reformdiskussion und helfe beim Verständnis des jüngst vorgelegten Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums (siehe News vom 18. Juni 2015), der viele Strukturentscheidungen des „Kölner Entwurfs“ aufgegriffen habe, heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen Stiftung Eigentum.
Der „Kölner Entwurf“, der im November 2014 vorgestellt wurde (siehe News vom 5. November 2014), beseitige Schwachstellen und Defizite des geltenden Gesetzes. Im Gegensatz dazu lege er die Nutzungsarten bei pauschalen Nutzungsrechten klar fest, begrenze die Laufzeit von Urheberverträgen und räume eine kollektive Klagebefugnis im Bereich der Durchsetzung von gemeinsamen Vergütungsregeln ein. Letzteres solle vor allem das Blacklisting – die Ausgrenzung von schwierigen Urhebern – verhindern. Den Festvortrag in Berlin hielt die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, unter deren Federführung das erste Reformgesetz zum Urhebervertragsrecht im Jahr 2002 entstanden ist.

Pressekontakt: info@urheber.info