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Diskurs

Mittwoch, 07.10.2015

Börsenverein kritisiert Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat auf den Referentenentwurf für die Reform des Urhebervertragsrechts des Bundesjustizministeriums scharfe Kritik geübt, insbesondere am vorgeschlagenen Rückrufrecht. Am 5. Oktober hatte das Bundesministerium der Justiz und für Ver...

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat auf den Referentenentwurf für die Reform des Urhebervertragsrechts des Bundesjustizministeriums scharfe Kritik geübt, insbesondere am vorgeschlagenen Rückrufrecht.
Am 5. Oktober hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an die interessierten Verbände und Institutionen versandt (siehe News vom 5. Oktober 2015). Mit scharfer Kritik hat der Buchverlegerverband reagiert. Die Pläne der Bundesregierung „schaden Urhebern und fördern Abhängigkeit von Monopolisten“, bemängelt der Börsenverein in einer Pressemitteilung . Dabei geht es in erster Linie um die Regelung, dass Autoren ihre Verlagsverträge nach fünf Jahren durch Rückruf beenden können.
„Wir fordern Sachpolitik statt Interessenpolitik“, sagt, in einer Mitteilung des Verbands.
„Verlage bauen oft mühsam und unter großen Anfangsinvestitionen neue Autoren auf. Die Idee, dass Autoren ihre Verlagsverträge nach fünf Jahren durch Rückruf beenden können, zwingt den Verlagen aber eine Arbeitsweise auf, die auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Das ist weder im Sinne eines qualitätsvollen Buchangebots noch im Sinne der Autoren“, erklärte der Stuttgarter Verleger Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins. Der vom BMJV vorgelegte Entwurf fördere stattdessen Firmen, deren Ziel die Zerschlagung von Buchhandels- und Verlagsstrukturen ist. Eine Monopolisierung des Buchhandels würde aber zwangsläufig auch den Autoren schaden.
Weiterhin kritisiert der Börsenverein die neuen Regelungen zu gemeinsamen Vergütungsregeln. Als marktbeherrschende Berufsorganisation sei der Börsenverein „nicht bevollmächtigt, gemeinsame Vergütungsregeln als allgemein gültig vorzuschreiben.“ Der Börsenverein hatte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Überlegungen des BMJV mit einer Kurzstellungnahme an die Politik gewandt, die er nun veröffentlicht hat (Download).

Pressekontakt: info@urheber.info