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Diskurs

Mittwoch, 23.09.2015

Wissenschaftsverbände fordern allgemeine Wissenschaftsschranke

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) und die Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) fordern „die unverzügliche Einführung einer allgemeinen, an den praktischen Bedürfnissen von Forschung und Lehre orientierten Wissenschaftsschranke“. So könnte m...

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) und die Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) fordern „die unverzügliche Einführung einer allgemeinen, an den praktischen Bedürfnissen von Forschung und Lehre orientierten Wissenschaftsschranke“. So könnte mehr Rechtssicherheit hergestellt und die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Medien als prägendem Faktor moderner Gesellschaften wesentlich erleichtert werden.
Die herrschende Rechtsunsicherheit und die generell unübersichtliche Lage beim Einsatz audiovisueller Materialien in Forschung und Lehre hätten die beiden wissenschaftlichen Fachverbände dazu veranlasst, ein umfangreiches Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, heißt es in ihrer Pressemitteilung. Das von der Anwaltskanzlei iRights.Law angefertigte Gutachten liegt nun vor und zeige dringenden Handlungsbedarf.
„Bei audiovisuellen Medien bewirkt die Komplexität der urheberrechtlichen Regelungen, dass im wissenschaftlichen Alltag die rechtlichen Grenzen unklar sind. Dies führt zu einer großen Verunsicherung von Wissenschaftlern und beeinträchtigt die Wissenschaftsfreiheit“, erklärte Rechtsanwalt Paul Klimpel, einer der Autoren. „Nur eine verständliche Wissenschaftsklausel für alle urheberrechtlich relevanten Nutzungen würde die Wissenschaftler davon entlasten, sich fortwährend mit schwierigen Rechtsfragen auseinandersetzen zu müssen.“ Das Gutachten „Urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre“ (Download) untersucht allerdings nur die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen in der Wissenschaft und gibt keine Empfehlungen. Nur am Schluss heißt es: „Es gibt die Hoffnung, dass die sehr komplizierten und an einigen Stellen auch unbefriedigenden Bestimmungen bald durch die Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke vereinfacht und ausgeweitet werden.“
Nach Ansicht beider Fachverbände ist das bestehende Urheberrecht für den Wissenschaftsstandort Deutschland „innovationsfeindlich und macht Forschung und Lehre mit audiovisuellen Medienquellen in weiten Teilen impraktikabel“, insbesondere im Bereich der audiovisuellen Medien. VHD und GfM fordern „nachdrücklich die Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke im Urheberrecht“. Diese müsse der besonderen urheberrechtlichen Komplexität audiovisueller Inhalte wie Bilder, Töne und Filme jeglicher Art muss darin so Rechnung getragen werden, dass die aktuell bestehenden rechtlichen Unsicherheiten und Hürden für Forschung und Lehre nachhaltig beseitigt würden.

Pressekontakt: info@urheber.info