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Diskurs

Freitag, 24.07.2015

Drucker: Bis zu 200 Millionen Euro für Urheber

Update | Der ITK-Unternehmerverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich für die Jahre 2001 bis 2007 geeinigt. ...

Update | Der ITK-Unternehmerverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich für die Jahre 2001 bis 2007 geeinigt.
Je nach Leistungsfähigkeit der Drucker werden Abgaben in Höhe von 4 bis 14 Euro pro Gerät gezahlt. In der Summe überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro an die Verwertungsgesellschaften, teilt BITKOM. Hierbei geht es um Vergütungsansprüche nach dem bis Ende 2007 geltenden Urheberrecht. Für die Zeit seit 2008 gibt es einen Gesamtvertrag, der Abgaben von 5 bis 12,50 Euro pro Gerät vorsehen.
Am 3. Juli 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden dass Drucker und PCs auch nach dem vor 2008 geltenden Urheberrecht vergütungspflichtig sind, die Verfahren aber an die Vorinstanzen zurück verwiesen, um die Höhe der Urhebervergütungen zu klären (siehe News vom 3. Juli 2014 und Update vom 4. September 2014). Der außergerichtliche Vergleich erübrigt nun für Drucker eine gerichtliche Entscheidung. Derzeit ist noch ein Verfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie um die Höhe der Abgaben für PCs offen. Hier gibt es wegen stark abweichender Vorstellungen über die Vergütungshöhe bisher keine Einigung.
Die Klageverfahren der VG Wort waren bereits 2002 eingeleitet worden, gingen bis vor den Bundesgerichtshof und nach dessen Urteil vor das Bundesverfassungsgericht, das der Verfassungsbeschwerde der Verwertungsgesellschaft Recht gab. Erneut vor dem BGH hatte dieser im Jahre 2011 dem EuGH mehrere Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof hatte am 27. Juni 2013 die Auffassung der VG Wort in wichtigen Punkten bestätigt (siehe News vom 27. Juni 2013).
Aus Sicht des BITKOM zeigt die Einigung nach 13 Jahren dennoch, „dass eine zwangsweise Absicherung der von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderungen nicht notwendig ist“. Das wird von Urhebern, Rechtsinhabern und Verwertungsgesellschaften anders gesehen (siehe auch Kommentar vom 4. Juli 2014). Die Erfahrung mit der Drucker-Vergütung mache deutlich, „wie wichtig es ist, gesetzliche Regelungen einzuführen, die das Verfahren zur Vergütungsfestsetzung beschleunigen und darüber hinaus sicherstellen, dass den Rechteinhabern keine ihnen zustehenden Vergütungen entgehen“, sagte Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG Wort. Es sei deshalb insbesondere zu begrüßen, dass eine „Sicherheitsleistung für die Geräte- und Speichermedienvergütung“ für strittige urheberrechtliche Vergütungen, auch im Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz vorgesehen sei (siehe News vom 18. Juni 2015).

Pressekontakt: info@urheber.info